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Rating: Basel II

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Inhalt:

Seite 1      • Grundkonzept von Basel II
Seite 2      • Entwicklung von Basel II seit Januar 2001
Seite 3-4   • Aktueller Stand von Basel II
Seite 5-8   • Knackpunkte von Basel II
Seite 9      • Auswirkungen von Basel II auf Finanzkonditionen von kmU
Seite 10    • Schlussfolgerungen zu Basel II


 

Basel II – aktueller Stand und Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung

Grundkonzept Basel II

Für das Risiko, dass Kreditverluste höher ausfallen als erwartet, brauchen Banken ein Eigenkapitalpolster. Dieses Grundkonzept von Basel II ist unumstritten und wurde bereits im alten, derzeit noch gültigen, Akkord vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht umgesetzt. Ziel ist die Stabilisierung von Banken sowie des Finanzsystems insgesamt gegen Krisen. Dem Zusammenhang, dass bei steigenden Kreditrisiken auch mehr Eigenkapital benötigt wird, wurde allerdings bislang praktisch keine Rechnung getragen – hier setzt nun Basel II an.

Durch Basel II werden in Zukunft die Eigenkapitalanforderungen von Krediten stärker von der Bonität der Unternehmen abhängen. Da Eigenkapital höher als Fremdkapital verzinst werden muss, wird hieraus eine stärkere Spreizung der Kreditzinsen zugunsten besserer Bonitäten und zulasten von Kreditnehmern im „Non-Investment grade“-Bereich resultieren.

Im Durchschnitt aller Banken bzw. aller Kreditnehmer soll die Eigenkapitalunterlegung jedoch nicht ansteigen – die Zielgröße „8% Eigenkapital“ (bezogen auf die Risikoaktiva der Bank) soll beibehalten werden. Auch sollen die neuen Regeln Stabilität dadurch erzeugen, dass sie Anreize für Banken setzen, möglichst fortschrittliche Risikomess- und Steuerungsmethoden zu wählen (d.h. insbesondere, sich für den Internen Ratingansatz – „IRB Approach“ – und nicht für den einfacheren Standardansatz zu entscheiden).

Im Zentrum des neuen Akkords steht dessen „erste Säule“ (Mindesteigenkapitalanforderungen), in der das vorzuhaltende Kapital anhand komplexer Regeln und Formeln berechnet wird. Neben den Ausfallrisiken der Kapitalnehmer sollen erstmals auch sogenannte „operationale Risiken“ berücksichtigt werden. Diese hängen nicht von einzelnen Krediten ab, sondern kommen unmittelbar durch die Geschäftstätigkeit zustande.

Ergänzt wird dies durch die „zweite Säule“, dem aufsichtlichen Überprüfungsverfahren. Dies soll den Bankenaufsehern eines Landes die Möglichkeit geben, individuelle Anforderungen für einzelne Banken festzulegen, falls die Regeln der ersten Säule die Spezifika einer Bank nicht voll erfassen können. So sollen beispielsweise auch überdurchschnittlich hohe Zinsänderungsrisiken einzelner Banken im Rahmen von Säule 2 bankindividuell berücksichtigt werden.

Im Rahmen der 3. Säule (Förderung der Marktdisziplin) werden die Offenlegungspflichten der Banken – insbesondere bezüglich ihrer Risikosituation – erweitert.

Quelle: kfw 


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