Existenzgründung und Selbständigkeit | erfolgreich selbständig machen

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ERP-Innovationsprogramm Förderbedingungen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Antragssteller die eine innovativen Produkt, Verfahren oder Dienstleistung  in Deutschland einführen wollen oder wesentlich an der markteinführung beteiligt sind. maßgeblich ist das der Antragssteller an der Entwicklung der innovation beteiligt gewesen ist.

FuE-Phase

- Unternehmen und Freiberufler deren Jahresumsatz 125 Mio. Euro nicht überschreitet

- wenn die Innovation neu für Deutschland ist Unternehmen deren Umsatz 500 Mio. Euro nicht übersteigt

Achtung der Umsatz von verbundenen Unternehmen wird mitgerechnet

Markteinführungsphase

Die Föderung in der markteinführungsphase kann unabhängig von der FuE-Phase erfolgen.

- Unternehmen und Freiberufler die die KMU-Kriterien der EU erfüllen

Was kann finanziert werden?

FuE-Phase

- Personalkosten, Material- und Rechnerkosten, Reisekosten die dem Vorhaben zugerechnet werden können
- Beratungskosten
- Einzelkosten für FuE-Aufträge
- Weiterentwicklung und Verbesserung der Innovation
- Qualitätssicherung

Die Erstellung eines prototypen und die Demonstrationsverfahren zählen zur FuE-Phase. Die FuE-Phase endet mit der kommerziellen Produktion.

Markteinführungsphase

- Unternehmensberatung
- Marktforschung
- Investitionen in maschinen, erstes Warenlager und Aufbau des Vertriebes

Nach Beginn der kommerziellen Produktion endet die Markteinführungsphase spätestens nach drei Jahren.

Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits durchgeführter Vorhaben sind von der Föderung ausgeschlossen.

Wie hoch ist der Finanzierungsanteil und der Höchstbetrag

FuE-Phase

bis zu 100% der föderfähigen kosen aber maximal 5 Mio. Euro pro Vorhaben

Markteinführungsphase

- in den neuen Ländern und Berlin bis zu 80% aber maximal 2,5 Mio. Euro pro Vorhaben
- in den alten Bundesländern 50% aber maximal 1 Mio. Euro pro Vorhaben

Wie hoch sind die Sicherheiten? 

Art und Höhe der Besicherung werden mit der Hausbank vereinbart 

Haftungsfreistellung für die Bank

Die KfW beteiligt sich am Risiko der Finanzierung da die Fianzierung von Forschung und Entwicklung risikoreich ist indem sie durchreichenden Kreditinstituten eine Haftungsfreistellung gewährt.
Außerdem wird dem Kreditinstitut ein Vorabbefriedigungsrecht eingeräumt.

anteilige Haftungsfreistellungen:

- für Unternehmen mit einem Umsatz bis 5 Mio. Euro 60%
- für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 5 und 50 Mio. Euro 50%
- für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 50 und 125 Mio. Euro 40%

Bei Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 125 Mio. Euro übernimmt die durchleitende Bank die volle Primärhaftung.-

Ist eine Kombinantion mit anderen Programmen möglich?

Ja eine Kombination ist möglich. Es muss aber darauf geachtet werden das die Förderhöchstgrenze die von der EU bestimmt ist nicht überschritten wird. Wenn mit der beteiligungsvariante des programms kombiniert wird ist die Höchstgrenze für den Finanzierungsbetrag 5 Mio. Euro.

 
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