Eigenkapitalhilfeprogramm |
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Gefördert werden können Existenzgründer die über genügend fachliche und kaufmännische Qualifikationen verfügen und eine entsprechende Beruferfahrung besitzen. Eine weitere Vorraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes. Für wen ist die Förderung gedacht?Gefördert werden können Existenzgründer die über genügend fachliche und kaufmännische Qualifikationen verfügen und eine entsprechende Beruferfahrung besitzen. Eine weitere Vorraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes. Welche Vorhaben werden finanziert?1. die Gründung einer selbständigen Existenz Wie kann mitfinanziert werden?15% des Investitionsbedarfs sollten mindestens aus eigenen Mitteln stammen. Dabei kann mithilfe der EK-Hilfe die Höhe der eigenen Mittel auf bis zu 40% aufgestockt werden. Die derzeitigen Konditionen:Zinssätze 1. Jahr 0% LaufzeitenDie längste Laufzeit für die Eigenkapitalhilfe beträgt maximal 20 Jahre. Desweiteren ist zu beachten das die Eigenkapitlhilfe bis spätestens zur Vollendung des 70. Lebensjahr zurückbezahlt ist. TilgungDie Tilgung der Eigenkapitalhilfe erfolgt maximal nach 10 tilgungsfreien Jahren dann in 20 Halbjahresraten. Antragsstellung1. Der Existenzgründer lässt die Erfolgsaussichten seines Vorhaben prüfen. Neben der Hausbank beraten auch die Handelskammern, Steuerberater und Fachverbände. Eine dieser Institutionen muss zu dem Vorhaben Stellung nehmen. 2. Bankgespräch mit der jeweiligen Hausbank. 3. Wenn die Hausbank die Bereitschaft für die Föderung erklärt hat, leitet die Hausbank den Antrag an die KfW weiter. Sobald von dort eine Zusage erfolgt wird der Darlehensvertrag über die Eigenkapitalhilfe abgeschlossen, dies geschieht über die Hausbank. 4. Jetzt kann die Eigenkapitalhilfe nach Mittelbedarf abgerufen werden.
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