Gründer Wissen

Wissen für Existenzgründer


Finanzamt

Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu. Auf einem Fragebogen müssen Sie verschiedene fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten. Gehen Sie bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vor, da hiervon zunächst die Höhe Ihrer Einkommen- und Gewerbesteuer abhängt. Denken Sie vor allen Dingen daran, daß in der Anlaufphase die Kosten im Verhältnis zu den erzielten Umsatzerlösen überdurchschnittlich hoch sein können.

Berufsgenossenschaft

In einer Reihe von Berufsgenossenschaften sind Sie als Unternehmer/in ebenfalls pflichtversichert, in den anderen Fällen können Sie sich freiwillig versichern lassen. Aufgrund der niedrigen Beiträge und günstigen Leistungen sollten Sie diese Möglichkeit nutzen.

Krankenkasse

Ihre versicherungspflichtigen Mitarbeiter müssen Sie bei den Ortskrankenkassen, bei einer Ersatzkasse oder bei einer Innungskrankenkasse anmelden. Auch von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine Betriebsnummer.

Versorgungsunternehmen

Je nach Bedarf sollten Sie mit den zuständigen Versorgungsunternehmen (zum Beispiel Stadtwerke, Elektrizitätswerke usw.) Lieferverträge für Wasser, Strom, Gas abschließen.

Handelsregister, Partnerschaftsregister

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie Ihr Unternehmen in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister beim örtlichen Amtsgericht eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt über den Notar (s. Recht).



Benötigen Sie besondere Genehmigungen?

Trotz Gewerbefreiheit besteht für verschiedene Gewerbezweige eine besondere Genehmigungspflicht. Folgende Anforderungen müssen Sie beachten:

Handwerk:

Eintragung in die Handwerksrolle bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer. Der selbständige Betrieb eines Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen gestattet. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Handwerkskammer oder die Behörde der Länder, ob Ihr neues Unternehmen in die Handwerksrolle einzutragen ist oder nicht. Handwerksrollenpflichtig sind alle wesentlichen, den Kernbereich eines Handwerks ausmachen Tätigkeiten. Für Tätigkeiten, die in kurzer Anlernzeit erlernbar sind, ist eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht erforderlich.
Eine Eintragung setzt voraus, daß Sie als Inhaber des Betriebes die Meisterprüfung abgelegt haben oder im Besitz einer Ausnahmebewilligung sind. Letztere wird von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer erteilt. Ausnahmebewilligungen sollen insbesondere in den neuen Bundesländern im Interesse eines zügigen Aufbaues mittelständischer Existenzen großzügig erteilt werden. Dies gilt auch für Meister der ehemals volkseigenen Industrie.

Industrie:

Die Errichtung von Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen muß nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden.

Einzelhandel:

Für verschiedene Handelsbereiche sind besondere Sachkundenachweise notwendig (Milch, Arzneimittel usw.).

Gaststätten und Hotels:

Erforderlich ist eine Erlaubnis, die Sie nach einer eintägigen Unterweisung bei der zuständigen IHK vom Gewerbeamt erhalten.

Verkehrsgewerbe:

Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig. Die Konzessionen erteilt das zuständige Gewerbeamt, bzw. das Regierungspräsidium.

Reisegewerbe:

Keine feste Betriebsstätte, die Reisegewerbekarte stellt das zuständige Gewerbeamt aus.

Freiberufler:

Bei den “geregelten” Freien Berufen (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater) ist die Niederlassung mit einer Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Kammer verbunden. Bei den “ungeregelten” Freien Berufen (z.B. Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler) bedarf es keiner besonderen Genehmigung.

Quelle: berlinstartup.de