EU-Förderung

Auf den folgenden Artikeln finden Informationen zur Förderung von Existenzgründern und Unternehmern durch die EU


Die Europäische Union hat sich im Rahmen des Europäischen Rates Lissabon im März 2000 das strategische Ziel gesetzt, bis 2010 eine wettbewerbsfähige, wissensbasierte Wirtschaft zu schaffen, die ein nachhaltiges Wachstum ermöglicht, mehr hochwertige Arbeitsplätze bietet und den sozialen Zusammenhalt verbessert.

Die Europäische Investitionsbank spielt zusammen mit dem zur EIB-Gruppe gehörenden Europäischen Investitionsfonds (EIF) eine wichtige Rolle bei der praktischen Umsetzung der Lissabon-Agenda. Dabei arbeitet die EIB-Gruppe mit der Europäischen Kommission zusammen und ergänzt deren Zuschussinstrumente im Rahmen des EU-Haushalts.

Kurz nach dem Europäischen Rat Lissabon richtete die EIB eine spezielle Fazilität ein – die Innovation-2010-Initiative (i2i).

Die EIB hat sich das Ziel gesetzt, in diesem Jahrzehnt 50 Mrd EUR für die Förderung von Innovationen bereitzustellen. In den ersten fünf Jahren seit der Einführung der i2i hat die EIB Darlehen von insgesamt 24,5 Mrd EUR gewährt und über den EIF 2,3 Mrd EUR Risikokapital zur Verfügung gestellt.

Die Bank konzentriert ihre Darlehensvergabe im Rahmen der i2i auf vier strategische Bereiche:

1. Forschung, Entwicklung und Innovation – die Bank finanziert Vorhaben des privaten und des öffentlichen Sektors zur Forschungsförderung (sowie zur Schaffung von Spitzenforschungszentren und akademischen Forschungszentren);

2. Bildung von Humankapital – die EIB fördert den Zugang zur akademischen und beruflichen Bildung und Weiterbildung, das lebensbegleitende Lernen sowie Forschung und Lehre an den Hochschulen (durch Finanzierungsbeiträge zur Modernisierung der IT-Infrastruktur und zur Förderung von e-Kompetenz und e-Learning);

3. Verbreitung von Technologien und Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien – die EIB leistet einen Beitrag zur Schaffung von Telekommunikationsnetzen in einer Reihe von Sektoren (wie z.B. im Gesundheits- und im Verkehrswesen), zum Ausbau von elektronischen Handelsplattformen und zum Aufbau von festen und mobilen Breitbandnetzen und Zugangstechnologien;

4. Stärkung der unternehmerischen Initiative – durch die Finanzierung innovativer KMU und durch Beteiligungen des Europäischen Investitionsfonds an Risikokapitalfonds, aus denen innovative KMU Eigenkapitalmittel erhalten.

Die Innovation-2010-Initiative basiert auf einem integrierten Ansatz, bei dem der Schwerpunkt auf den Bindegliedern zwischen der Schaffung von Wissen und dem Markt liegt. Er umfasst alle Phasen dieses Prozesses von der Ausbildung über Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) bis hin zur Umsetzung der Innovation in Investitionen, die zu Produktivitätszuwächsen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft führen. Dieser integrierte Ansatz stellt ein grundlegendes Element der effizienten Innovationsförderung dar, da er das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ankurbelt.



Finanzierungsinstrumente der EIB im Rahmen der i2i

Die Europäische Investitionsbank bietet zur Förderung von i2i-Vorhaben verschiedene Finanzierungsinstrumente an, deren Wahl sich nach Umfang und Art der Projekte richtet.

Einzeldarlehen und Rahmendarlehen sind für Projekte oder Programme mit Investitionskosten von mindestens 25 Mio EUR bestimmt, die von (halb)staatlichen oder privaten Darlehensnehmern durchgeführt werden. Der Darlehensbetrag beläuft sich im Allgemeinen auf maximal 50% der gesamten Projektkosten. Angemessene Finanzierungskonstruktionen bzw. Besicherungsstrukturen werden von Fall zu Fall festgelegt.

Globaldarlehen sind Kreditlinien, die anderen Banken oder Finanzinstituten eingeräumt und von diesen – auf eigenes Risiko – zur Unterstützung kleinerer Vorhaben (Projektkosten maximal 25 Mio EUR) verwendet werden. Projektträger sind in der Regel KMU mit weniger als 250 Beschäftigten oder Gebietskörperschaften. Im Rahmen der i2i werden Mittel aus Globaldarlehen unabhängig von Größe und Eigentümerstruktur der Projektträger zur Verfügung gestellt. Der Betrag der bereitgestellten Teilfinanzierungen entspricht im Allgemeinen höchstens 50% der Investitionskosten, d.h. er beläuft sich auf maximal 12,5 Mio EUR.

„Mid-cap“-Darlehen sind für Investitionsvorhaben von bis zu 50 Mio EUR vorgesehen. „Mid-cap”-Darlehen sind Kreditlinien zur Unterstützung von Vorhaben, die von mittelgroßen Unternehmen mit weniger als 3 000 Beschäftigten (sog. „Mid-caps”) durchgeführt werden. Der Betrag der bereitgestellten Teilfinanzierungen entspricht im Allgemeinen höchstens 50% der Investitionskosten, d.h. er beläuft sich auf maximal 25 Mio EUR.

• Um auch den Erfordernissen von Projekten oder Projektträgern mit hohem Risikoprofil gerecht werden zu können, hat die EIB schließlich die Fazilität für Strukturierte Finanzierungen (FSF) eingerichtet. Mit diesem Instrument soll ein Mix aus Finanzierungsprodukten angeboten werden, z.B. erstrangige oder nachrangige Darlehen und Garantien, Mezzanine-Finanzierungen (einschließlich hochverzinslicher Schuldverschreibungen für Industrieunternehmen, die sich in der Übergangsphase von einem KMU in ein größeres Unternehmen oder in der Umstrukturierung befinden) und projektbezogene Derivate.

Die Bank bietet Darlehen mit festem und variablem Zinssatz sowie mit Zinssatz mit Revisionsklausel an. Die Darlehen können sowohl auf EUR oder auf Währungen von EU-Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören, als auch auf andere Währungen wie etwa USD, JPY, CHF oder eine mittel- oder osteuropäische Währung lauten. Ein Vorteil der EIB-Finanzierungen liegt in den sehr langen Laufzeiten der Darlehen: im Industriesektor bis zu 12 Jahre und im Infrastrukturbereich bis zu 20 Jahre und in bestimmten Fällen darüber hinaus. Den Darlehensnehmern kann außerdem ein tilgungsfreier Zeitraum eingeräumt werden, um der üblicherweise längeren Zeitspanne zwischen Anfangs-, Markteinführungs- und Rückzahlungsphase bei forschungsintensiven Projekten Rechnung zu tragen. Die EIB passt ihre Finanzierungsinstrumente flexibel an den spezifischen i2i-Finanzierungsbedarf der Darlehensnehmer an, wobei sie stets die allgemein anerkannten Bankenpraktiken und -verfahren beachtet.


 

Unterstützung der i2i durch den EIF

Der Europäische Investitionsfonds (EIF) fördert innovative Vorhaben im Wesentlichen mit zwei Arten von Finanzierungsinstrumenten: Risikokapitalmittel, bei deren Einsatz er als Dachfonds fungiert, und Garantien für KMU, die zur Absicherung von KMUDarlehensportfolios von Kontrahenten eingesetzt werden.

• Die Risikokapitaloperationen des EIF bestehen in der Regel aus Beteiligungen an Risikokapitalfonds, die innovative KMU – insbesondere technologieorientierte Unternehmen – unterstützen. Der EIF konzentriert sich dabei nicht nur auf Unternehmen in der Start- und Frühphase, sondern unterstützt diese auch in den folgenden Entwicklungsstadien. Ende 200 verwaltete der EIF ein Risikokapitalportfolio von insgesamt etwa 2,8 Mrd EUR, das Beteiligungen an 199 Fonds in der EU-25 und den beitretenden Staaten umfasste. Er förderte damit indirekt mehr als 1 800 High-Tech-Unternehmen, die in Schlüsselsektoren wie Biotechnologie, Nanotechnologie oder neue Werkstoffe tätig sind.

• Zweck der Garantieprodukte des EIF ist die wirkungsvolle Unterstützung von KMU, da Garantien einen Hebeleffekt haben, der es den Banken ermöglicht, das Volumen ihrer Darlehen an KMU zu erhöhen. Der EIF bietet zwei Hauptproduktlinien an, denen ein Portfolio-Ansatz zugrunde liegt: Kreditverbesserung (der EIF räumt Garantien zur Verbesserung der Kreditqualität eines Portfolios von Ausleihungen an KMU oder von Wertpapieren ein, die im Rahmen einer Verbriefung von Darlehensforderungen an KMU begeben werden); Kreditversicherung und -rückversicherung (in diesem Fall kann der EIF Garantien für Darlehens- oder Leasing-Portfolios stellen und bis zu 50% des mit jeder Darlehens- oder Leasing-Operation in dem betreffenden Portfolio verbundenen Risikos übernehmen). Als Finanzintermediäre für Garantien des EIF kommen Geschäftsbanken, Garantiegesellschaften, öffentliche Einrichtungen (z.B. Garantiefonds auf Gegenseitigkeit) oder andere Einrichtungen (Zweckgesellschaften) in Betracht.

Quelle: eib