Wissen zur Existenzgründung

Startseite arrow Unternehmerkredit arrow Kredit

Kredit

Die Bezeichnung Kredit kommt Ursprünglich aus dem lateinischen Verb credere, das soviel wie glauben oder auch anvertrauen bedeutet. Allgemein sind zwei Partner beteiligt, einmal der Kreditgeber, den man auch Gläubiger oder auch Kreditor nennen kann, und dann gibt es auch noch den Kreditnehmer, der als Schuldner bezeichnet wird. Es kann natürlich auch einen Bürgen geben, der für den Schuldner aufkommen muss, falls der nicht mehr zahlen will bzw. kann.

Wenn eine Darlehensvergabe gemacht wird, dann wird dem Schuldner ein Geldbetrag überlassen, den kann er sich selbst aussuchen, aber verpflichtet sich dann auch, den Kredit vollständig zurückzuzahlen. Dazu kommen auch noch Zinsen, die das Entgeld für das Verleihen des Kredites darstellen.
Die Zinszahlung ist in der Praxis am Ende eines Jahres fällig, spätestens aber, wenn der Kredit vollständig beglichen wird.

Es ist eigentlich jeder, der vom Gesetz wegen befugt ist, einen Kreditvertrag abzuschließen, kreditfähig. Diese Eigenschaft trifft damit natürlich auch auf Personen mit voller Geschäftsfähigkeit zu, auch auf juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie auch auf Personenhandelsgesellschaften. Selbst wenn ein geschäftsfähiger Minderjähriger einen Kredit aufnehmen möchte, braucht er hierfür die Zustimmung der Eltern benötigt. Vorbehaltlos kann dies allerdings vorbehaltlos auch nicht gewährt werden, die Entscheidung hat da das Familiengericht in höchster Instanz zu treffen und es auch bei einem Kreditantrag bei Minderjährigen mit viel bürokratischem Aufwand zu tun.

Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit ist im Gegensatz zur Kreditfähigkeit nicht gesetzlich reguliert. Diese obliegt vielmehr der Einschätzung des Kreditunternehmens, das vor dem Vertragsabschluss den Schuldner gründlich prüfen muss. Es wird dabei als kreditwürdig betrachtet, wer die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen zu erfüllen mag. Dabei wird meist noch mal zwischen persönlicher und wirtschaftlicher Kreditwürdigkeit unterschieden.
Nach Vertrauen richtet sich die persönliche Kreditwürdigkeit, das aufgrund seiner Qualifikation des Kreditnehmer, der Zuverlässigkeit und seiner unternehmerischen Fähigkeit gesetzt werden kann. Dazu bezeichnet man die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit eine gegenwärtig und zukünftige gesicherte Finanzlage, somit einer störungsfreien Rückzahlung des Darlehens schließen lässt.

Um die Kreditwürdigkeit eines Schuldners korrekt bewerten zu können, ist die Bank berechtigt sich eine Einsicht in die finanziellen Verhältnisse zu machen. Das Einsichtsrecht besteht nicht nur dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wird, sondern auch während der Laufzeit des Kredites. Erweist sich der Schuldner allerdings als zuverlässig, so muss das Institut nicht mehr davon gebrauch machen.

Unser Tip: Creditplus Kredit

 
< Zurück   Weiter >
[ zurück ]

Links


News
  • Auf die Plätze, fertig, gründen! - der Hamburger INNOTECH-Preis 2010 startet
Empfehlungen
  • Steuerberaterprüfung
  • Businessplan
  • kurs zur Existenzgründung
  • Versicherung.Kiwoo
  • Kredite für Existenzgründer
  • Private Krankenversicherung
Service

VorlagenVorlagen
über 2500 Vorlagen zum Download

 

Online-TestsOnline-Tests
für Ihre Karriere

 

Menü
Startseite
Gründer News
Gründerwissen
Recht & Steuern
Förderung & Finanzen
Fachartikel & Studien
Gründerstories
Bücher
Suche
 



| Impressum | Sitemap | Suche | Werbung | AGB | Datenschutz | Partnerseiten |
| Aktuelle Themen | Wettbewerbe | Innovationen & Ideen | Dienstleister | IT-Wissen | Gründerblog |
| onlineguide | webdesign | Architekt Berlin | Hartz IV | Berlin Blog |

© 2010 Existenzgründung Wissen - ixpro.de