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Das Bankgespräch: Chancen nutzen!

Frau Bartesch, die KfW unterstützt Existenzgründerinnen. Erhalten damit tatsächlich all jene Unternehmerinnen in spe einen Kredit, die sich das wünschen?

Nein, doch das glauben viele. Sie haben flüchtig gehört, dass es Fördermittel gibt – und gehen viel zu blauäugig an die Sache heran. Vielen ist nicht klar, dass sie zuerst einmal ihre Hausbank von ihrem Vorhaben überzeugen müssen. Nur wenn diese das Projekt für realisierbar hält, kann ein Antrag auf einen KfW-Kredit gestellt werden. Aber auch diese Entscheidung trifft letztlich die Hausbank. Ich rate also dringend: Die Gründerin sollte sich sehr gründlich auf das Bankgespräch vorbereiten, diese Vorbereitung ist ihre große Chance! Als KfW bieten wir mit dem „Gründer-Coaching“ bereits in dieser Phase der Gründung unsere Hilfe an.

Die Banken erhalten für die Bearbeitung von StartGeld und Mikro-Darlehen eine fixe Bearbeitungsgebühr. Außerdem haften sie nur für 20 Prozent der Kreditsumme – den Rest trägt die KfW. Wieso ist es dennoch schwer, die Institute von sich zu überzeugen?

Man muss sich immer vor Augen halten: Kleingründerinnen haben es normalerweise bei Banken schwer. Sie wollen erstens zu geringe Summen, als dass sich der Aufwand lohnen würde, und haben zweitens nur wenig Sicherheiten. Denn wer mit 25.000 Euro eine Firma aufbauen will, hat kein teures Auto und oder Haus anzubieten. Viele sind gar arbeitslos, also aus Sicht einer Bank nur bedingt kreditwürdig.

Wenn der erste Versuch schief geht, sollte die Gründerin dann noch mit einer anderen Bank über einen KfW-Kredit verhandeln?

Grundsätzlich ja. Das kommt sogar oft vor. Allerdings sollte sie sich vorher einmal fragen, ob ihre Präsentation des Gründungsvorhabens nicht noch verbesserungsbedürftig ist. Mit einem sturen „Weiter so“ wird es vielleicht auch beim zweiten Mal nicht klappen.

Und was passiert mit dem Kredit, wenn die gegründete Firma scheitert?

Zunächst werden die Sicherheiten, so gering sie auch sind, zur Tilgung des Darlehens verwertet. Danach wird mit der Kundin ein Rückzahlungsplan vereinbart. Manche glauben, dass sie bei „80-prozentiger Haftungsfreistellung“ nur 20 Prozent zurückzahlen müssen – doch dem ist keineswegs so. Die Haftungsfreistellung mindert ausschließlich das Risiko der Hausbank. In jedem Fall sollte die Beziehung zur Hausbank nicht aufs Spiel gesetzt werden. Viele Pleiten wären übrigens zu verhindern gewesen, wenn sich die Unternehmerin rechtzeitig Hilfe geholt hätte. Für diejenigen, die sich an unsere Pannenhilfe für Unternehmen, den „Runden Tisch“, wenden, kann in zirka 60 Prozent der Fälle das drohende Aus verhindert werden. Aktiv werden muss allerdings in erster Linie die Unternehmerin selbst.

Quelle: www.kfw.de

 
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