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Wirtschaft & Finanzen
Aktivierende Sozialhilfe 2006 – das Kombilohn-Modell
Aktivierende Sozialhilfe 2006 – das Kombilohn-Modell |
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Seite 5 von 5 Sechs GrundsätzeDer Wechsel von Lohnersatzleistungen zu Kombilöhnen ermöglicht die Rückkehr zur natürlichen Spreizung der Löhne, weil Lohnzuschüsse keine Mindestlohnansprüche aufbauen. Das Outsourcing einfacher Arbeit wird verlangsamt, weniger Menschen werden durch Roboter ersetzt, weniger Produktionsfaktoren werden von den arbeitsintensiven Binnensektoren in die kapitalintensiven Exportsektoren getrieben, und vor allem können sich die einen den Erwerb der Dienste der anderen wieder leisten. Zugleich wird Armut vermieden, weil die Geringverdiener zu ihrem Lohn ein staatliches Einkommen hinzu erhalten. 6. Der Kombilohn darf nicht mit gesetzlichen Mindestlohnschranken verbunden werden, da er ja gerade deshalb wirkt, weil er die im bisherigen Lohnersatzsystem liegende Mindestlohnschranke beseitigt. Der Lohn für einfache Arbeit wird dennoch nicht ins Bodenlose fallen, denn irgendwo kommt der Punkt, wo die offenen Stellen überwiegen und die Arbeitgeber die Löhne wieder hochkonkurrieren, um Leute zu bekommen. Nach Schätzung des ifo Instituts wird der Lohn für einfache Arbeit um etwa ein Drittel fallen, wenn bis zu 3,2 Millionen gering Qualifizierte zusätzlich beschäftigt werden sollen. Quelle ifo |
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