Beitragsseiten

 

Sechs Grundsätze

Der Wechsel von Lohnersatzleistungen zu Kombilöhnen ermöglicht die Rückkehr zur natürlichen Spreizung der Löhne, weil Lohnzuschüsse keine Mindestlohnansprüche aufbauen. Das Outsourcing einfacher Arbeit wird verlangsamt, weniger Menschen werden durch Roboter ersetzt, weniger Produktionsfaktoren werden von den arbeitsintensiven Binnensektoren in die kapitalintensiven Exportsektoren getrieben, und vor allem können sich die einen den Erwerb der Dienste der anderen wieder leisten. Zugleich wird Armut vermieden, weil die Geringverdiener zu ihrem Lohn ein staatliches Einkommen hinzu erhalten.

Damit diese Wirkungen eintreten, müssen Kombilohn-Modelle sechs Grundsätzen genügen:

1. Der Staat muss seine Lohnzuschüsse dauerhaft gewähren. Nur so ist die größere Lohnspreizung gesellschaftlich zu verkraften, die die Voraussetzung für ein dauerhaft höheres Beschäftigungsniveau ist. Kombilohn-Modelle, die mit temporären Geldleistungen eine Wiedereingliederung von Arbeitslosen anstoßen wollen, ergeben keinerlei Sinn.

2. Es ist unmöglich, mehr Stellen zu schaffen, ohne die Lohnkosten zu senken, und es ist unmöglich, die Lohnkosten ausschließlich für neu eingestellte Personen zu senken, weil es sonst Drehtüreffekte gäbe. Billige Outsider würden teure Insider ersetzen. Deshalb muss der Kombilohn auch den bereits beschäftigten Insidern gezahlt werden, wenn deren Löhne fallen.

3. Um die fiskalischen Kosten zu begrenzen, müssen die Zuschüsse aber auf das untere Ende der Einkommensverteilung beschränkt bleiben. Ein Kombilohn, der allen bislang Arbeitslosen zur Verfügung steht, kommt nicht in Frage. Das war nach eigenem Bekunden das „Herzstück“ von Hartz. Die Hartz-Kommission wollte die Lohnkosten aller bislang arbeitslosen Personen ohne zeitliche Befristung auf 50% des Tariflohnes herabschleusen. Die Idee war absurd. Ihre Umsetzung hätte gigantische Summen gekostet.

4. Um die hilfsbedürftigen Insider zu identifizieren, muss sich der Kombilohn an den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen orientieren. Er muss deshalb als negative Einkommensteuer ausgestaltet sein. Bloße Lohnzuschüsse an Unternehmen würden zu Ungerechtigkeit, Ineffizienz und überhöhten Finanzierungslasten führen. Ein großes Tohuwabohu wäre die Folge.

5. Damit ein in solcher Weise eingeschränkter Kombilohn finanziert werden kann, müssen die Lohnersatzleistungen entsprechend zurückgefahren werden. Heute gibt der Staat etwa 100 Mrd. Euro pro Jahr für alle Arbeitslosen einschließlich der Frührentner aus. Ein Teil dieses Geldes muss für die Kombilöhne verwendet werden. Geringverdienern während der Arbeit einen Zuschuss zu ihrem Lohn zu zahlen, kann billiger kommen, als die Arbeitslosen weiterhin zu 100% zu finanzieren.

6. Der Kombilohn darf nicht mit gesetzlichen Mindestlohnschranken verbunden werden, da er ja gerade deshalb wirkt, weil er die im bisherigen Lohnersatzsystem liegende Mindestlohnschranke beseitigt. Der Lohn für einfache Arbeit wird dennoch nicht ins Bodenlose fallen, denn irgendwo kommt der Punkt, wo die offenen Stellen überwiegen und die Arbeitgeber die Löhne wieder hochkonkurrieren, um Leute zu bekommen. Nach Schätzung des ifo Instituts wird der Lohn für einfache Arbeit um etwa ein Drittel fallen, wenn bis zu 3,2 Millionen gering Qualifizierte zusätzlich beschäftigt werden sollen.

Aus Sicht des ifo Instituts ist die Aktivierende Sozialhilfe der Schlüssel zur Überwindung der Arbeitslosigkeit, weil sie mithilft, die gesamte Lohnskala aufzufächern, so dass die Arbeitslosigkeit in allen Segmenten des Arbeitsmarktes verschwindet. Man sollte auf den Bundespräsidenten hören, der sie schon am 15. März 2005 für Deutschland empfohlen hat.

Quelle ifo