Beitragsseiten



Das Konzept der Aktivierenden Sozialhilfe basiert auf einer Evolution des bisherigen ALG II. Es umfasst drei Elemente, die ihre arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Wirkungen nur im Zusammenspiel entfalten und in der Umsetzung daher untrennbar zusammengehören:

1) Zur Senkung der Lohnansprüche und zur Schaffung neuer Stellen wird eine deutliche Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei den Sozialleistungen sowie eine echte Bezuschussung des selbst verdienten Einkommens in einem Eingangsbereich eingeführt.

2) Zur Vermeidung von fiskalischen Mehrkosten wird eine Absenkung der Regelleistungen des bisherigen ALG II für Personen vorgenommen, die kein Einkommen aus einer regulären Beschäftigung erzielen und deren beitragsbezogene Ansprüche gegen die Arbeitslosenversicherung ausgelaufen sind.

3) Zur Existenzsicherung für all jene, die keine Stellen in der Privatwirtschaft finden, dient ein Beschäftigungsangebot in kommunaler Regie, das ein Einkommen in Höhe des heutigen ALG II sichert. Um Ineffizienzen und Konkurrenz mit dem privaten Sektor zu vermeiden, ist ein Weiterverleih der kommunal Beschäftigten unter Einschaltung privater Zeitarbeitsfirmen vorgesehen.

Herzstück des Modells ist das Kombilohn-Element Nr. 1). Durch die genauere Ausgestaltung von Lohnzuschüssen und Transferentzug bei zunehmendem Bruttolohn bewirkt es, dass bisher arbeitslose Personen bereits über ein höheres Haushaltseinkommen verfügen als zuvor, wenn sie eine Halbtagsstelle im Niedriglohnsektor annehmen. Wer mehr als nur halbtags arbeitet, wird einen höheren Lebensstandard realisieren können als im Zustand der Arbeitslosigkeit, in den ihn das heutige System treibt. Dies gilt auch dann noch, wenn der Lohnsatz bei allgemeiner Ausweitung des Niedriglohnsektors gegenüber seinem heutigen Niveau deutlich sinken muss. Auch die bereits im Niedriglohnsektor Beschäftigten werden für die bei ihnen eintretenden Lohnsenkungen im Durchschnitt weitgehend kompensiert. Zudem weist das Brutto-Netto-Einkommensprofil – anders als im geltenden Recht – nirgends Grenzbelastungen auf, die jede Initiative erlahmen lassen oder sogar bestrafen ("Eiger-Nordwand-Effekt").

aktivierende_sozialhilfe