Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren in einem Aufsehen erregenden Urteil entschieden: Die Altersbezüge von Rentnern und Beamten dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden. Bis 2005 muss der Gesetzgeber hier eine einheitliche Lösung gefunden haben...


Warum gibt es künftig eine Besteuerung von Renten?

rente besteuerungDas Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren in einem Aufsehen erregenden Urteil entschieden: Die Altersbezüge von Rentnern und Beamten dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden. Bis 2005 muss der Gesetzgeber hier eine einheitliche Lösung gefunden haben.

Bisher ist bei der Rente nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig, das sind in der Regel rund 30 Prozent der Altersbezüge. Ab nächstem Jahr müssen grundsätzlich 50 Prozent der Rente versteuert werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich für jeden Rentnerjahrgang bis zum Jahre 2020 um jährlich zwei, anschließend bis 2040 um ein Prozent. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Rentenversicherung sukzessive steuerfrei gestellt. Ab 2025 sind dann auf Rentenbeiträge keine Steuern mehr zu zahlen.

Werden die Bürger damit künftig noch stärker zur Kasse gebeten?

Insgesamt soll es für die Bürger durch das neue Gesetz, welches zum01.01.2005 in Kraft tritt, sogar eine Entlastung geben. Das Bundesfinanzministerium erwartet im ersten Jahr Steuerausfälle von knapp zwei Milliarden Euro: Allerdings werden künftige Rentner mehr Steuern zahlen müssen, Arbeitnehmer dafür weniger. Entlastet werden nur die momentanen Beitragszahler. Für die Rentner wird es keine Entlastung geben.

Welche Rentner sind von der Steuer betroffen?

Der sogenannte Standardrentner mit Bezügen von zur Zeit 1.175 Euro brutto (ohne jegliches Zusatzeinkommen) wird nicht vor 2012 Steuern zahlen müssen. Die meisten Rentner bleiben also zunächst verschont, weil der steuerpflichtige Anteil ihrer gesetzlichen Rente unter dem Grundfreibetrag von zur Zeit 7.664 Euro im Jahr liegt.

Aber alle diejenigen, die neben ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung über weitere Einnahmen verfügen - also Betriebsrenten, private Altersrenten, Zins- oder Mieteinnahmen erhalten - müssen damit rechnen, schon früher Steuern zu zahlen. Insbesondere die, die heute bereits Steuern zahlen, werden ab 2005 tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Höhe hängt dabei wesentlich von den Einnahmen ab.
Die Steuer wird nicht direkt von der Rente abgezogen, sondern im Zuge der Einkommensteuererklärung festgestellt.

Wie werden Betriebsrenten und Lebensversicherungen künftig behandelt?

Betriebsrenten und Lebensversicherungen werden künftig genauso besteuert wie alle anderen Einkünfte. Beiträge zu einer Direktversicherung, wie viele Beschäftigte sie über ihre Arbeitgeber abgeschlossen haben, werden künftig bis zu einer noch festzusetzenden Höchstgrenze steuerfrei. Die Einnahmen daraus müssen dann im Alter versteuert werden.

Für nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen wird das bisherige Steuerprivileg abgeschafft. Kapitalerträge werden künftig voll besteuert. Allerdings sollen bei Verträgen, bei denen die Erträge nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt werden, die Kapitalerträge nur zur Hälfe besteuert werden.


Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Sie können mit uns Kontakt aufnehmen und wir werden Ihnen gerne behilflich sein. Steuerkanzlei Luttenberger Tel. 030 943 98 301