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Rente & Altersversorgung
Kinderrente und Vorsorgepflicht
Kinderrente und Vorsorgepflicht |
Um die seit langem absehbare demographische Krise des deutschen Rentensystems zu bewältigen, müssen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung viel stärker als bisher nach der Kinderzahl der Versicherten differenziert werden.
Die Reformschritte:1) Gesetzliche Rentenversicherung:Der Beitragssatz der GRV wird auf dem derzeitigen Niveau eingefroren. Der Bundeszuschuss wird in Relation zu den Beiträgen ebenfalls fixiert (und bis 2035 sukzessive in das ergänzende System der "Kinderrente" übergeleitet). Der demographische Wandel führt unter diesen Bedingungen langfristig zu einer noch deutlicheren Senkung des allgemeinen Rentenniveaus als nach derzeitigem Recht. Durch eine Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters auf 67, die, wie derzeit bereits geplant, von 2011 bis 2030 Schritt für Schritt wirksam wird, wird dieser Effekt spürbar gemildert. Trotzdem sind daneben zwei weitere Rentensäulen erforderlich, um eine insgesamt adäquate Altersvorsorge zu gewährleisten. 2) Kinderrente:Neben die herkömmliche GRV tritt eine Umlagerente für alle Bürger, die aus Beiträgen aller Erwerbstätigen finanziert wird und Leistungen an alle Eltern gewährt. Diese werden als einheitlicher Betrag je Kind bemessen und so abgestuft, dass sie bei durchschnittlichen GRV-Versicherten, die drei und mehr Kinder aufgezogen haben, die langfristig zu erwartende Absenkung des Rentenniveaus unter das heutige Niveau exakt ausgleichen. 3) Ergänzende Vorsorgepflicht:Alle Versicherten werden verpflichtet, eine ergänzende, kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen, die für kinderlose und kinderarme Personen den Rückgang des Rentenniveaus gleichfalls kompensiert. Ab dem Eintritt ins Erwerbsleben müssen sie dafür einen bestimmten Anteil ihres Bruttolohnes sparen. Bei der Geburt von bis zu drei Kindern wird jeweils ein Drittel des bis dahin angesammelten Vorsorgevermögens zur sofortigen Verwendung frei. Der maßgebliche Satz für die weitere Vorsorge reduziert sich ebenfalls um ein Drittel. Quelle: ifo
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