Unternehmenssicherung bei Unternehmerausfall

Geschrieben am März 7, 2013 
abgelegt unter: Organisation, Unternehmensnachfolge, Unternehmenssicherung

… von einem Tag zum anderen

Was passiert eigentlich, wenn der Unternehmer unerwartet ausfällt und sein Unternehmen von einem Tag zum anderen nicht führen kann. Die Gründe hierfür können verschieden sein; z.B. unfallbedingter bzw. krankheitsbedingter Ausfall.

Die Erfahrung zeigt, dass Existenzgründer und auch gestandene Unternehmer sich ungern in ihre „Unternehmerkarten“ blicken lassen und dabei eine Notorganisation des Unternehmens vernachlässigen. Gerade kleine Unternehmen, welche nicht über eine weitere Führungs- bzw. Unterführungsebene verfügen haben für „den Ausfall“ keine Vorsorge getroffen.

Vollmachtserteilung

Grundlegend kann schon die Ausstattung vertrauenswürdiger Personen mit geschäftlichen Vollmachten erste Abhilfe schaffen. Neben betriebsbezogenen Vertrauenspersonen kommen in erster Linie der Ehepartner oder volljährige Nachkommen (Kinder) in Betracht.

„Vertreter“ und was dann?

Nun ist eine Vollmacht bzw. geschäftliche Vollmacht schnell ausgestellt und damit die Befugnis zur Erledigung von Einzel- und/oder Gesamtaufgaben rein formell geregelt. Das heißt aber nicht, dass die „Nothelfer“ wissen was zu tun ist. Vielmehr ist die Vertretung in einem Vertretungs- und Geschäftsplan genau aufzustellen. Darüber hinaus nutzt die beste Vollmacht und der ausführlichste Vertretungs- und Geschäftsplan nichts, wenn der Zugang zu allen passwortgesicherten Systemen nicht gewährt ist. Es bedarf also daneben noch der Ermöglichung des Zugangs zu allen Passworten, Geschäftskunden- und Kundendaten sowie dem Aufbau eines Beirates für strategische Fragen. Letzteres ist wichtig, da der eigentlich geschäftserfahrene mit seiner Erfahrung ausgefallen ist. Notfalls ist eine Interimsgeschäftsführung zu organisieren, auch hierfür sollten Anhaltspunkte im Vertretungs- und Geschäftsplan zu finden sein. Die Interimsführung des Unternehmens ist bei längeren Ausfällen angezeigt.

Besonderes Augenmerk muss der Konten- und Bankgeschäftsverwaltung gewidmet werden.

Neben den reinen geschäftlichen Vollmachten genießen die Vollmachten betreffend der Konten des Unternehmens besondere Aufmerksamkeit, da die Kreditinstitute meist über eigene Vollmachtformulare verfügen und sich schwer tun, andere zu akzeptieren. Die bedachte Vertrauens- bzw. Vertretungsperson sollte eine Bankvollmacht in der Form erhalten, dass unproblematisch Rechnungen, Mitarbeitervergütungen, Sozialabgaben, Steuer und Rechnungen bezahlt werden können. Hilfreich für den reibungslosen Übergang der „geschäftlichen Angelegenheiten“ ist auch die Erstellung einer Übersicht über die Firmenstruktur als solche, das Finanzgefüge, die maßgeblichen Finanz- und Bankdokumente, Auflistung der Verpflichtungen, der Reserven, der stillen Reserven, separierte Listung für Forderungen oder Verpflichtungen aus Patenten, Lizenzen, Nutzungsrechten, Gebrauchsmuster usw.,  Versicherungen usw.

Weitere wichtige Aspekte

Ferner sind Themen relevant, wie was geschieht mit dem Unternehmen wenn der Unternehmer nicht mehr arbeitsfähig ist, geschäftsunfähig wird, verstirbt, familiäre Probleme – wie Trennung und Scheidung vom Ehe- oder Lebenspartner – zu lösen sind; Testament, vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensnachfolge, Ehevertrag und noch viel mehr.

Es gibt auch hier viel zu beachten.

Uwe Merten

 

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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