Unternehmensnachfolge / Vorweggenommene Erbfolge

Geschrieben am September 27, 2012 
abgelegt unter: Existenzgründung, Rechtsfragen, Steuern

Die vorweggenommene Erbfolge als Schritt zur rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Wenn zu Lebzeiten des Unternehmers keine Regelungen zur vorweggenommenen oder endgültigen Unternehmensnachfolge getroffen werden, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wegen der sehr unterschiedlichen denkbaren Lebens-, Familien- und wirtschaftlichen Verhältnisse kann es notwendig sein, die gesetzliche Erbfolge nicht abzuwarten, sondern andere Möglichkeiten der optimalen Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung zu suchen. Als Möglichkeit kommt hier die vorweggenommene Erbfolge in Betracht. Bei der vorweggenommenen Erbfolge trennt sich der Unternehmer bereits zu Lebzeiten von Vermögensbestandteilen und überträgt diese auf seine, die ohnehin zur Weiterführung des Unternehmens angedachten und bereiten Kinder und/oder andere potentielle, steuerprivilegierte Nachfolgegeneration.

Dabei erfolgt diese Trennung/Übertragung in einem geordneten und kontrollierten Verfahren. Die für die vorweggenommene Erbfolge gewollt vorgelagerte Überleitung des Unternehmens auf die nächste Unternehmergeneration macht es möglich, dass sich die zur Nachfolge des Unternehmens vorgesehenen Personen unter Anleitung und Hilfestellung des nach und nach weichenden Unternehmers in die eigene Rolle der Unternehmenstragung und -führung finden und sich bewähren. Die vorweggenommene Erbfolge schafft für den sich zurückziehenden Unternehmer die Möglichkeit, sich schrittweise aus dem Tagesgeschäft zugunsten des Nachfolgers zurückzuziehen und einen fließenden Übergang in die nächste Unternehmergeneration zu schaffen. Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer können durch eine frühzeitige vorweggenommene Erbfolge Steuerfreibeträge nach Ablauf eines Zeitraums von zehn Jahren zwischen einzelnen Vermögensübertragungen erneut vollständig in Anspruch genommen werden. Ferner lassen sich Steuervorteile dadurch generieren, dass Einkommen auf mehrere Personen verteilt wird und vor diesem Hintergrund positive Effekte aus der Progression der Einkommenssteuerveranlagung erzielt werden können.

Der Unternehmer sollte vor dem Hintergrund, dass bei der vorweggenommen Erbfolge im Regelfall nicht über das gesamte Unternehmen verfügt wird, für den Todesfall weiterführende Vorkehrungen treffen. Die getroffenen Vorkehrungen sollten regelmäßig geprüft und angepasst werden.

 

 

U.M.

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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Kommentare

One Response to “Unternehmensnachfolge / Vorweggenommene Erbfolge”

  1. Existenzgründung - Unternehmensnachfolge - Existenzgründer Blog on Januar 10th, 2013 15:49

    […] freihändige Abtretung (Verkauf) der Gesellschaftsanteile oder durch die Möglichkeit der vorweggenommen Erbfolge bzw. der im Gesellschaftsvertrag verankerten Nachfolgeregelungen, eins wird Übernehmer aber […]

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