Unternehmensnachfolge / Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge als Schritt zur rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Wenn zu Lebzeiten des Unternehmers keine Regelungen zur vorweggenommenen oder endgültigen Unternehmensnachfolge getroffen werden, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wegen der sehr unterschiedlichen denkbaren Lebens-, Familien- und wirtschaftlichen Verhältnisse kann es notwendig sein, die gesetzliche Erbfolge nicht abzuwarten, sondern andere Möglichkeiten der optimalen Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung zu suchen. Als Möglichkeit kommt hier die vorweggenommene Erbfolge in Betracht. Bei der vorweggenommenen Erbfolge trennt sich der Unternehmer bereits zu Lebzeiten von Vermögensbestandteilen und überträgt diese auf seine, die ohnehin zur Weiterführung des Unternehmens angedachten und bereiten Kinder und/oder andere potentielle, steuerprivilegierte Nachfolgegeneration.

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