Kostenerstattung für Aufwendungen bei Vorstellungsgesprächen

Nach den in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen, sind diejenigen Kosten durch den zum Vorstellungs-/Bewerbungsgespräch einladenden Arbeitgeber erstattungsfähig und -pflichtig, die der (potentielle) Arbeitnehmer den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Weiterlesen


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