Bessere Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung nach Titulierung

Reform und Neuerung der Zwangsvollstreckung

Zum 1. Januar 2013 sind Neuerungen eingetreten, welche das Verfahren der Zwangsvollstreckung effektiver gestaltet, die Justiz entlastet und dem Gerichtsvollzieher mehr Möglichkeiten an die Hand geben, sich vor der Vollstreckung ein umfangreiches Bild über den Schuldner zu verschaffen.

Forderungsbeitreibung titulierter Ansprüche des Unternehmers

Letzteres ist sinnvoll und zweckmäßig, um eine bessere Umsetzung bestehender Titel (Urteile, Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche u.a.), sprich Beitreibung offener Forderungen, zu gewährleisten. Viele kennen das Problem, des erfolgreich vor dem Gericht erstrittenen Titels, welcher dann irgendwie nicht umgesetzt werden kann. Grund hierfür bildete oftmals die Tatsache, dass es schwierig war, sich schon zu Beginn des Verfahrens einen Überblick über die Vermögenssituation des Schuldners zu verschaffen, da ein Vollstreckungsablauf einzuhalten war. Die Änderungen haben hier Erleichterungen geschaffen, wie z.B.:

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