Urlaubsansprüche – höchstpersönliche Ansprüche
Keine Übertragung des Abgeltungsanspruchs nach dem Tod des Arbeitnehmers auf die Erben!
Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.9.2011, 9 AZR 416/10
Wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers endet, erlischt zugleich der Urlaubsanspruch und wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch gemäß Â§ 7 Abs. 4 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) um.
Im vorliegendem Fall machte die Erbengemeinschaft gegen die ehemalige Arbeitgeberin des Erblassers einen Anspruch auf Zahlung einer Urlaubsabgeltung in Höhe von 3.230,50 Euro brutto nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Verbindung mit § 1922 Abs. 1 BGB geltend. Weiterlesen