Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft (UA)

Die Mini-Gmbh, auch 1-€-GmbH genannt kommt ab November. Die beschloss der Bundestag nach langen Verhandlungen. Wenn der Bundesrat noch zustimmt ist es ab November möglich ein Mini-GmbH zu gründen.

Wieso wurde die Reform des GmbH-Rechts notwendig?

Die Reform des GmbH-Rechts wurde notwendig, da sich immer mehr Unternehmer für die englische Limited entschieden haben, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte das auch ausländische Rechtsformen ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben dürfen. Bisher gibt es schon 40.000 Ltd. in Deutschland. Nun ist es aber auch in Deustchland möglich unbürokratisch eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Bei der Mini-GmbH, die sich Unternehmergesellschaft (UA) nennen wird, ist kein Stammkapital von 25.000 Euro mehr erforderlich.

So funktioniert die Gründung einer Mini-GmbH

Stattdessen kann man eine Mini-GmbH schon mit 1 Euro gründen. Das Stammkapital soll aber im Laufe der Geschäftstätigkeit anwachsen. So ist bei der Mini-GmbH vorgesehen, dass jeweils ein Viertel des Gewinns pro Jahr in die Mini-GmbH eingezahlt werden muss. Ist die Schwelle von 25.000 Euro erreicht kann die Unternehmergesellschaft in eine normale GmbH umgewandelt werden. Und auch die bürokratischen Hürden für die Gründung werden weniger. So soll die Gründung einer Mini-GmbH mit Notargebühren und Registerzulassung nicht mehr als 120 Euro kosten. Allein die Notargebühren beliefen sich bei der normalen GmbH bisher schon auf 300 Euro. Auch im Fall einer Insolvenz soll es in Zukunft für die Gläubiger leichter werden an ihr Geld zu kommen. Bei der Mini-GmbH soll verhindert werden, dass die Gesellschafter einer Mini-GmbH das Geld im Falle einer Insolvenz vorher zur Seite schaffen. Auch sind Gläubiger die ihr Geld schon zurückerhalten hatten im Falle einer Insolvenz der Mini-GmbH ein Jahr Lang vor Forderungen geschützt.


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