Absetzbarkeit des Arbeitszimmers als Dauerthema

Einordnung als Arbeitszimmer

Die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ist seit Jahren ein Dauerstreitthema, dass immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden und auch folgend zu Gerichtsverfahren führt. Entscheidungen der obersten Rechtsprechnung – dem Bundesfinanzhof – sorgen im Einzelfall für Klarstellung einzelner Berufsgruppen aber lassen trotzdem viele Fragen für andere „Betroffene“ offen.

Das Arbeitszimmer ist ein Raum, in welchem eine Tätigkeit ausgeübt bzw. verrichtet wird, welche mit einer steuerlichen Einkunftsart im Zusammenhang steht. Nun ist es aber so, dass nicht jeder, der sich ein häusliches Arbeitszimmer einrichtet bzw. unterhält, steuerlich abzugsberechtigt ist. Seit 2010 können Kosten für Arbeitszimmer zu Hause bei der Steuererklärung mit einem Betrag von maximal 1250,00 EUR als jährliche Werbungskosten geltend gemacht werden, wobei es sich um im Einzelfall nachzuweisende Positionen handelt. Eine pauschalisierte Begünstiung besteht nicht. Weiterlesen


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