Gründung einer GmbH

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Mit Gründung einer GmbH (Rechtsform) wird eine juristische Person des privaten Rechtes, eine Firma geschaffen. Diese hat als juristische Person eigene Rechte und Pflichten.

Wesentlich ist, dass die GmbH Eigentümerin von Mobilien und Immobilien sein kann, sie hat eigenes Vermögen, kann klagen und/oder verklagt werden; und all dies losgelöst von den Rechte und Pflichten sowie dem Vermögen der Gesellschafter.

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und findet seine Grundlage im GmbH-Gesetz (GmbHG).

Das Recht der GmbH ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt.

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