Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis?

Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11.12.2012 zum Az.: 9 AZR 227/11 – Pressemitteilung

Für Arbeitgeber besteht nach Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen die oft schwierige Verpflichtung zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Daher ist es empfehlenswert, sich zumindest mit den Grunderfordernissen zu befassen, ansonsten läuft der Arbeitgeber Gefahr, dass das Arbeitszeugnis vor dem Arbeitsgericht einer Prüfung auf  formelle und inhaltliche Richtigkeit unterzogen wird. Häufig kommt es zu Streitigkeiten, wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gekündigt wird, unabhängig davon, ob betriebs-, personen- und/oder verhaltensbedingte Gründe zur Kündigung führen. Weiterlesen


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