Fernabsatzgeschäfte und Widerruf im Überblick

Die Regelungen betreffend der Fernabsatzgeschäfte sind ausdrücklich geregelt und sind u.a. in den §§ 312b ff BGB zu finden.

Sie gelten für alle Verträge, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
geschlossen wurden. Dies bedeutet, dass die Vertragsparteien zu keiner Zeit im direkten persönlichen
Kontakt standen. Dies ist insbesondere der Fall bei nutzung folgender Fernkommunikationsmittel: Weiterlesen


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