Der NRW.BANK.Gründungskredit

Mit dem neuen Förderkredit der NRW.BANK dem NRW.BANK.Gründungskredit sollen Existenzgründer neue Anreize zum Gründen geschaffen werden. Der NRW.BANK.Gründungskredit startet am 1.Juli 2008. Bisher gab es den Mittelstandkredit der NRW.BANK. Aufgrund der starken Nachfrage hat man nun den Bereich der Existenzgründung ausgekoppelt und das neue Förderprogramm aufgesetzt.

Vorteile des Gründungskredits

Weiterhin werden die sowieso schon günstigen Zinssätze für bestimmte Vorhaben, wie z.B. Investitionen in das Anlagevermögen, erste Messeteilnahmen und externe Beratungsleistungen weiter vergünstigt.

Mit dem Gründungskredit werden Existenzgründer mit Krediten in Höhe von 25.000 bis 5 Millionen Euro gefördert. Dabei wird bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel finanziert.

Welche Vorhaben werden mit dem Gründungskredit der NRW.Bank gefördert?

Unter anderem werden folgende Vorhaben gefördert:

Antragsberechtigt sind alle Existenzgründer und Unternehmer deren Existenzgründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt. Die Möglichkeit für Existenzgründer sich über den Mittelstandskredit der NRW.BANK fördern zu lassen entfällt.


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