Feiertagszuschlag für Mitarbeiter?

Kein gesetzlicher Anspruch!

Wer kennt die Frage oder Forderung seiner Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer nach zusätzlicher Vergütung für Feiertagsarbeit nicht!?

Festzustellen ist, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuchlag gibt. Dieser ist allenfalls in Tarifverträgen oder individuellvertraglich geregelt. Wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet und ein Feiertagszuschlag auch nicht im individuellen Arbeitsvertrag vorgesehen ist, hat der Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Dieser ist dann als Ausgleichtag zu gewähren.

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