Minijob
Verdienstgrenze steigt auf 450,00 EUR
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen für die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Sonderregelungen gelten.
Es gibt verschiedene Arten von Minijobs:
- geringfügige Entlohnung mit (bisher) 400,00 EUR
- die kurzfristigen Jobs
- kurzfristigen und geringfügig entlohnten Jobs im Privathaushalt
Beschäftigte, welche eine solche kurzfristige oder geringfügige Tätigkeit ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte und Weiterlesen