Entgeltfortzahlung bei Krankheit von Arbeitnehmern
Entgeltausfallprinzip
Nicht selten kommt es zu Diskrepanzen zwischen Arbeitgeber (Unternehmer) und Arbeitnehmer, wenn es um die Höhe der „Lohnfortzahlung“ im Krankheitsfall geht. Streitpunkt bilden hier häuftig die Krankheitszeiten, wo gesetzliche Feiertage diese durchsetzen. Ferner die Frage, ob auch in der Vergangenheit geleistete Überstunden bei der Berechnung der „Lohnfortzahlung“ zu berücksichtigen sind.
Die gesetzliche Grundlage der Fortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt.
Festzustellen ist, dass während der Entgeltfortzahlung das Entgelt weitergezahlt wird, das der Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit bekommen hätte. Es gilt damit das Lohnausfallprinzip, also die sogenannte aktuelle, gegenwartsbezogene Betrachtungsweise.