Die Absicherung von Krankheitskosten, Nebenkosten und Folgeproblemen

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Existenzgründer sogenanntes freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. So der Existenzgründer aber nicht freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, bleibt ihm nur die private Krankenversicherung zur Absicherung von Krankheitskosten (z.B. ärztliche Untersuchung und Beratung, medizinischer Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arzneimittelkosten usw.).

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