Existenzgründung mit steuerlicher Erleichterung bei sog. Kleinunternehmen

Kleinunternehmerregelung

Speziell für Kleinunternehmen hat der Gesetzgeber einige Regelungen geschaffen, welche dass alltägliche Geschäftsleben vereinfachen können, denn Unternehmer mit einem niedrigen Umsatz werden wie Nichtunternehmer behandelt. Dies führt dazu, dass, wenn man als Kleinunternehmer gilt, keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Die so genannte Kleinunternehmerregelung ist in § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt.

Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinunternehmer sind:

1. Der  Jahresumsatz – bei Existenzgründern der hochgerechnete, voraussichtliche – einschließlich der möglichen Umsatzsteuer darf voraussichtlich nicht 17.500 € überschreiten.

2. Im Folgejahr darf der voraussichtliche Gesamtumsatz des betreffenden Jahres 50.000 € nicht übersteigen.

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Tips für Kleinunternehmer

Für Kleinunternehmer hat best-practice-business.de 5 Tipps zusammengestellt um mehr Professionalität für ihr Kleinunternehmen zu erreichen. Als Kleinunternehmer hat man meist recht wenig Zeit. Man muß sich um die Kundenaquise, Marketing, Buchhaltung und und und … denken.

Bei den Tips handelt es sich eigentlich um ganz selbstverständliche Dinge für jeden Kleinunternehmer. Es kann trotzdem nicht schaden, wenn man sich als Kleinunternehmer nochmals dieser Punkte für mehr Professionalität ihres Kleinunternehmens bewußt wird. Denn der Erfolg Ihres Kleinunternehmens hängt nicht zuletzt auch davon ab.


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