Offenlegungspflicht von Bilanzen
Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses
Kapitalgesellschaften müssen  ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Dies ist gesetzlich kodifiziert und mit Sanktionen belegt, so eine Einreichung nicht erfolgt. Die Offenlegung dient vorrangig dem Gläubigerschutz, aber auch dem Funktionsschutz des Marktes, indem der interessierte Geschäftsverkehr sich durch die Einsicht in die Unternehmensergebnisse von der Solvenz und Kapitalkraft eines Unternehmens überzeugen kann. Die Veröffentlichungsunterlagen sind beim Betreiber des elektronischen Handelsregisters, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, einzureichen und im Bundesanzeiger elektronisch bekanntzumachen.