Kaufmannseigenschaft – Kaufmannsformen
Grundlagen des Handelsrechts – Teil II
Kaufmannseigenschaften und -formen sind in §§ 1-6 HGB geregelt
Das HGB unterscheidet hierbei den „Ist-Kaufmann“ vom „Kann-Kaufmann“, „Form-Kaufmann“, „Fiktiv- bzw. Schein-Kaufmann“.
„Ist-Kaufmann“
Der „Ist-Kaufmann“ bestimmt sich alleinig aufgrund der ausgeübten Tätigkeit, nämlich:
- der Ausübung eines Handelsgewerbes, welches
- nach seiner Art und/oder seinem Umfang einen – in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert bzw. bedingt.