Rechnungen und deren Inhalt – Vorsteuerabzugsberechtigung

Neben zivilrechtlichen Grundlagen haben Rechnungen vor allem für den vorsteuerabzugsberechtigten Rechnungsempfänger besondere Bedeutung. Denn ausweislich des Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Rechnungen, die vollständig und richtig sind, zum Vorsteuerabzug berechtigen. Es liegt im Eigeninteresse des Rechnungsempfängers die Rechnungen und deren Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

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