Internethändler muss Telefonnummer angeben

Pflichtangabe im Impressum

Nach einem Urteil des Landgerichts Bamberg, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wenn ein Internet-/Onlinehändler keine Telefonnummer im Impressum zur Kontaktaufnahme ausweist.

Urteil des LG Bamberg vom 23.11.2012 zum Az.: 1 HK O 29/12

Das LG Bamberg hat die Entscheidung an den im Telemediengesetz notwendigen “Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit [Diensteanbieter] ermöglichen, …“ gefällt. Hintergrund ist, dass eine Kommunikationsmöglichkeit angegeben werden müsse, welche es dem Verbraucher ermögliche, Anfragen innerhalb von 60 Minuten zu beantworten.

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