Grundlagen des Handelsrechts

Teil I – HGB als „lex spezialis“

Das Handelsrecht ist das Spezial-/Sonderrecht für Kaufleute und/oder wirtschaftlich tätige Unternehmen.

Das HGB ist Spezialgesetz (lex spezialis) vor den Regeln des BGB

Das Handelsgesetzbuch – im Folgenden HGB – bildet hierbei neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch – im Folgenden BGB – die wichtigste gesetzliche Spezialnormierung für Kaufleute und/oder wirtschaftlich tätige Unternehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gesetze nichts Gegensätzliches haben, sondern sich ergänzen bzw. als vorrangige Rechtsquelle gelten, soweit es von diesem abweichende, eben speziellere Rechtsvorschriften gibt. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass das Handelsrecht als Ergänzung des Bürgerlichen Rechts gilt; insbesondere wird dies zum Beispiel deutlich an den sogenannten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB als Ergänzungsnorm zu den Normierungen der §§ 434 ff. des BGB.

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