Gerichtsurteil: Lohnkosten nach Eigentümerwechsel

Firmen dürfen nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (AZ: 5 AZR 1007/06) auch ohne Nachweis eines sachlichen Grundes nach einem Eigentümerwechsel die Arbeitslöhne absenken. Verhandelt wurde der Fall einer Verkäuferin mit einem monatlichen Grundgehalt von ca. 1100 Euro plus einer monatlichen Zulage in Höhe von 271 Euro. Nach einem Eigentümerwechsel wurde sie nicht nur geringer entlohnt, es fiel auch die monatliche Zulage weg. Der Einspruch der Frau wurde durch das Gericht abgewiesen.


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