Existenzgründung auch ohne Kapital

GbR-Beteiligung auch ohne Kapital möglich

Bei der Rechtsformwahl ist es von Bedeutung, welcher Kapitalaufwand durch die Existenzgründer aufgebracht werden muss. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte in einer aktuellen Entscheidung – Beschluss vom 20. September 2012, AZ: 20 W 264/12 – klar, dass es für die Gesellschafterstellung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gerade nicht erforderlich ist, dass der Gesellschafter einen Kapitalanteil verzeichnet sondern, dass das Gesetz hier ausdrücklich und konkret darstellt, dass der Beitrag eines Gesellschafters auch in der Leistung von Diensten liegen kann.

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