Gründercoaching Deutschland

Das Coaching-Programm „Gründercoaching“ der KfW wurde am 1.10.2007durch das neue „Gründercoaching Deutschland“ abgelöst. Dieses neue Förderprogramm hat gegenüber dem Alten verbesserte Konditionen. Das „Gründercoaching Deutschland“ wird bundesweit von der der KfW angeboten. Gefördert werden kleine und mittelständige Unternehmen mit Investitionsbedarf, deren Gründung nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Maximal werden 800 Euro Tageshonorar gefördert. Dabei richtet sich der Zuschuss nach dem Gründungs- bzw. Unternehmensstandort. Unternehmen die ihren Sitz in den neuen Bundesländern haben erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars. In den alten Bundesländern und Berlin beträgt der Zuschuss 50 Prozent. Es ist darauf zu achten, dass das vertraglich festgelegte Netto-Beratungshonorar eine Summe von 6000 Euro nicht übersteigt.

Die Anträge für das Gründercoaching Deutschland sind bei den Regionalpartnern zu stellen. Ihren Regionalpartner finden Sie über die Regionalpartnersuche.

weitere Informationen zum Gründercoaching Deutschland können Sie auf den Webseiten der KfW beziehen und über das Merkblatt Gründercoaching, welches Sie hier (pdf) herunterladen können.

Interessant ist auch das hier abrufbare Dokument (pdf) mit Fallbeispielen zum Gründercoaching.

Neues Kreditprogramm KfW-Startgeld

Die beiden Kreditprogramme „Sartgeld“ und „Mikro-Darlehen“ werden ab dem 1. Januar 2008 zum neuen Kreditprogramm „KfW-Startgeld“ zusammengefasst. Schon seit Beginn diesen Jahres hatte die KfW die Zinsen für diese beiden Kreditprogramme um rund 30 Prozent gesenkt. Mit dem Schritt der Zusammenlegung der beiden Kreditprogramme soll die Transparenz in diesem Produktsegment weiter erhöht werden. Das „KfW-Startgeld“ richtet sich an Existenzgründer von kleinen Unternehmen und Kleinunternehmer. Da es Existenzgründer mit geringen Kreditbedarf häufig schwer haben eine geeignete Finanzierung für ihre Existenzgründung zu finden wurden auch die Finanzierungsbedingungen durch das Setzen neuer Akzente verbessert. Mit dem Programm „Kleiner Mittelstand“ und der damit einhergehenden Umstrukturierung des Kleinkreditsegmentes will die KfW ihrem Ruf als Förderer von Existenzgründern und Kleinunternehmern gerecht werden.

Zu den Produktmerkmalen des neuen Kreditprogramms „KfW-Startgeld“ gehören:

Auch für das neue „KfW-StartGeld“ gilt das bewährte Hausbankprinzip, d.h. die Mittel werden nicht direkt bei der KfW- Mittelstandsbank beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb bietet die KfW-Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten weiterhin eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an. Gleichzeitig werden ab 1. Januar die Abwicklungsverfahren zwischen KfW und Hausbank weiter vereinfacht.

>>weiter Informationen zu KfW-Förderprogrammen


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