Fernabsatzgeschäfte und Widerruf im Überblick

Die Regelungen betreffend der Fernabsatzgeschäfte sind ausdrücklich geregelt und sind u.a. in den §§ 312b ff BGB zu finden.

Sie gelten für alle Verträge, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
geschlossen wurden. Dies bedeutet, dass die Vertragsparteien zu keiner Zeit im direkten persönlichen
Kontakt standen. Dies ist insbesondere der Fall bei nutzung folgender Fernkommunikationsmittel: Weiterlesen

Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz

Beginn der Widerrufsfrist erst mit Eingang der Ware beim Empfänger

Die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen beginnt erst nach tatsächlicher Lieferung bzw. dem Eingang der Ware beim Empfänger. Nicht ausreichend ist die Abgabe des Pakets beim unautorisierten Nachbarn.

Die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen gem. § 312 b BGB in Verbindung mit §§ 312 d und 355 BGB beträgt 14 Tage.

Dem liegt der Sachverhalt zugrunde, dass die vom Käufer bestellten Waren bei der Nachbarin abgegeben wurden und erst eine Woche nach tatsächlicher Lieferung von der Nachbarin an die Käufer übergeben wurden. Der liefernde Händler vertrat die Meinung, der Widerruf der Käufer sei verfristet, weil die Widerrufsfrist bereits mit der Abgabe der Ware bei der Nachbarin zu laufen begonnen habe. Weiterlesen


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