Der Wahnsinn mit den Rücksendekosten im Online-Handel!

Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg mit Urteil vom 14. Dezember 2012, Az.: 17 C 4362/12 sorgt für Aufregung. Das Gericht macht die Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher von den Einzelbestellwerten der Ware und nicht von der Gesamtbestellung (über 40,00 Euro) abhängig.

Grundsätzliches zur Widerrufs- und/oder Rückgabefrist

Die Widerrufs- oder Rückgabefrist des Verbrauchers beträgt bei Fernabsatzgeschäften zwei Wochen, gemäß Â§ 355 I 2 BGB. Der Widerruf selbst muss keine Begründung enthalten. Der Widerruf selbst erfolgt durch eine Widerrufserklärung in Textform oder durch eine Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen ab Fristbeginn. Zu Fristwahrung selbst genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware, so dass es nicht darauf ankommt, wann der Unternehmer die Ware zurück erhält.

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