Datenschutzbelehrung im Online-Shop

Abmahnungsgrund bei fehlender Datenschutzbelehrung

Oberlandesgericht Hamburg: Entscheidung vom 27. Juni 2013 zum Az. 3 U 26/12

Nach dem Telemediengesetz (TMG), welches gem. § 1 Abs. 1 für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, gilt, dass gem. § 13 Abs. 1 TMG so genannte Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten haben.

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