Aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Verfall von Urlaubsansprüchen „Langzeitkranker“

Kein unbegrenztes Ansammeln von Urlaubsansprüchen BAG-Urteil vom 7.8.2012 (Az.: 9 AZR 353/10)

 

Mit seiner Entscheidung vom 20.01.2009 zum Az.: C-350/06 sorgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) für Aufregung in den Unternehmen. Der EuGH hatte damalig entschieden, dass bei Arbeitnehmern, die aufgrund von Krankheit nicht in der Lage sind, ihren Urlaub zu nehmen, der Urlaubsanspruch weiter bestehen bleibt. Er erlosch nicht. Mit dieser Entscheidung hatte der EuGH ein Grundprinzip des deutschen Urlaubsrechts ins wanken gebracht. Urlaubsansprüche längerfristig erkrankter Arbeitnehmer verfielen nach dieser Entscheidung nicht am Ende des Urlaubsjahres oder des entsprechenden Übertragungszeitraums (siehe § 7 Bundesurlaubsgesetz sowie die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts). Die Ansprüche bleiben bestehen. Diese Entscheidung hatte zur Folge, dass die Unternehmen erheblichen Mehrkosten ausgesetzt wurden, wenn Arbeitnehmern den gegebenenfalls über Jahre nicht genommenen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Abgeltung zugeführt werden müsste. Weiterlesen


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