Unternehmensnachfolge / Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge als Schritt zur rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Wenn zu Lebzeiten des Unternehmers keine Regelungen zur vorweggenommenen oder endgültigen Unternehmensnachfolge getroffen werden, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wegen der sehr unterschiedlichen denkbaren Lebens-, Familien- und wirtschaftlichen Verhältnisse kann es notwendig sein, die gesetzliche Erbfolge nicht abzuwarten, sondern andere Möglichkeiten der optimalen Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung zu suchen. Als Möglichkeit kommt hier die vorweggenommene Erbfolge in Betracht. Bei der vorweggenommenen Erbfolge trennt sich der Unternehmer bereits zu Lebzeiten von Vermögensbestandteilen und überträgt diese auf seine, die ohnehin zur Weiterführung des Unternehmens angedachten und bereiten Kinder und/oder andere potentielle, steuerprivilegierte Nachfolgegeneration.

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Steuern sparen – Auch Kleinvieh macht Mist!

So manchem Selbständigen wird nach dem Steuerberaterbesuch die Lust an der Arbeit schon mal vergangen sein. Bepackt mit Ordnern verlässt er das Steuerbüro, eine gesalzene Nachzahlung ans Finanzamt und vielleicht sogar auch noch ans Gewerbeamt im Gepäck, stöhnt er, wie alle Jahre wieder, über die anstehende Abgabelast!
Aber dem lässt sich zumindest teilweise abhelfen. Möglichkeiten zur Steuersparnis gibt es nämlich zahlreich, man muss eben wissen wie und mit welchen Mitteln Steuern gespart werden können.

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Gewerbesteuer – das sollte man dazu wissen

Wenn man ein Gewerbe angemeldet bzw. einen Betrieb hat, muss man in der Regel auch Gewerbesteuer bezahlen.Doch dies ist nicht immer der Fall! Lesen Sie was Sie zur Gewerbesteuer wissen müssen.

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