BMWI: Mittelstand profitiert von KfW-Sonderkrediten

In den ersten Analysen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) zeigt sich, dass das KfW-Sonderprogramm insbesondere von mittelständischen Unternehmen angenommen wird. Rund 85 Prozent der Summe der bewilligten Kreditanträge entfallen auf kleinere und mittlere Unternehmen. In Euro ausgedrückt sind das 716,3 Millionen Euro des Gesamtvolumens in Höhe von 842,3 Millionen Euro.

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KfW erweitert Beratung zur Krisenbewältigung für Unternehmen

Die KfW Bankengruppe hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert. Ab dem 1. Mai können KMU, die in Schwierigkeiten geraten sind, Zuschüsse für die neue „Turn Around Beratung“ beanspruchen, um damit ihre Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.

Diese Beratungen werden vom Geschäftsbereich KfW Mittelstandsbank in Kooperation mit den regionalen Partnern (IHKs, HWKs etc.) für Unternehmen mit positiver Zukunftsprognose durchgeführt. Insgesamt stehen bis 2013 bis zu 30 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Für den Einsatz eines geeigneten Unternehmensberaters können Unternehmen im Rahmen einer schnellen und bedarfsorientierten Beratung einen Zuschuss von bis zu 6000 Euro bekommen.

Zudem wird mit ein Sonderfonds „Runder Tisch“ vom BMWi und der KfW aus Haushaltsmitteln der Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt. KMU mit wirtschaftlichen Problemen können mit Hilfe des „Runden Tisches“ eine Schwachstellenanalyse durchführen lassen, welche Auskunft gibt über die Chancen für einen „Turn Around“ sowie die Grundlage für die Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit.

„Im Zuge der aktuellen Lage der Weltwirtschaft rechnen wir mit einer erhöhten Nachfrage nach Beratung bei KMU, die aufgrund der Finanzkrise in finanzielle Engpässe geraten sind. In Ergänzung zu unseren Förderkrediten erweitern wir deshalb unsere Produktpalette der Beratungsleistungen für eine schnelle und bedarfsorientierte Beratung. Dies ist umso wichtiger, als kleine und mittlere Unternehmen in erheblichem Umfang zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands beitragen“, erklärte Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Der anteilige Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt im Rahmen der „Turn Around Beratung“ in den neuen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 Prozent, in den alten Bundesländern und Berlin 50 Prozent von maximal 800 Euro förderungsfähigem Tageshonorar eines Beraters. Das entspricht einem Acht-Stunden-Tag.

Anträge sind vor Abschluss eines Beratervertrages und vor Beginn der Beratung über die Regionalpartner (IHK, HWK u.a.) zu stellen. Eine Übersicht aller Regionalpartner sowie weitere Informationen zum Beratungsprogramm finden Sie unter:
http://www.rp-suche.de/rpsuche/TAB oder erhalten Sie telefonisch unter der Servicenummer 01801/241124 der KfW.

Der „Runde Tisch“ bietet seit 1995 problemorientierte Beratung für Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krisensituation ergänzend zur Finanzierungsförderung an. Mit Hilfe des Beratungsinstruments KfW ist es möglich, eine konzentrierte Bewältigung der Unternehmenskrise zu erreichen, denn so können alle involvierten Partner vom Unternehmer über die Kammer und den Unternehmensberater sowie unter Umständen auch die Hausbank oder andere wichtige Gläubiger gemeinsam nach einer Lösung suchen.

2008 konnten so rund 3000 Unternehmen in einer Krisensituation im Rahmen des Runden Tisches begleitet werden. Etwa 60 Prozent der beratenen Unternehmen konnten ihre Krisen auf diese Weise erfolgreich meistern. Der erste Kontaktpartner für interessierte Unternehmen ist die Industrie- und Handelskammer.

München ist Existenzgründerhochburg

In München werden jährlich so viele neue Unternehmen gegründet wie in kaum einer anderen Stadt. Das geht aus den Erhebungen der Firma Databyte hervor, die aus den Handelsregistern  von 37 deutschen Städten ausgewertet werden. Hier konnte die bayrische Landeshauptstadt in den vergangenen vier Jahren immer einen der ersten drei Plätze erreichen.

Rund 1500 Gründungswillige ließen sich im Jahr 2008 zu Themen wie Rechtsform oder Kapizalbedarf im Existenzgründerbüro der IHK beraten. Für dieses Jahr erwartet die IHK München eine weit höhere Zahl, denn besonders in Krisenzeiten werde die Selbstständigkeit als ALternative zur abhängigen Beschäftigung genutzt.

Das ist natürlich nicht nur in München so, auch im restlichen Deutschland gehen die Zahlen der Unternehmensgründungen nach oben. Oft sind Existenzgründungen auf persönliche Notlagen zurückzuführen. Doch mit der Not entsteht auch Kreativität und mit ihrer Hilfe sehr oft auch Gutes.

Darum bietet die IHK in München ein eigenes Haus für Gründer, in dessen Räumen sich Jungunternehmer zu besonders günstigen Mietpreisen ein Büro einrichten können. Auch andere deutsche Städte haben inzwischen vielfältige Angebote für Gründer eingerichtet. Zum Teil sind diese auch aus provaten Initiativen entstanden.

In jedem Fall jedoch sollte eine Existenzgründung gut durchdacht werden und vorhandene Beratungsangebote genutzt werden. Auch aus der Arbeitslosigkeit ergeben sich günstige Bedingungen für eine Gründung. Hier kann die Bundesagentur für Arbeit mit Informationen weiter helfen.

Mein Weg in die Selbstständigkeit: Es wird ernst

Ich hatte ja versprochen, dass ich in loser Folge meine eigene Existenzgründung dokumentieren werde. Heute ist es soweit. Die erste offizielle Folge ist da.

Da ich mein Geschäft aus der Arbeitslosigkeit mit ALG I gründe, ist die erste Hürde der Antrag auf eben dieses Arbeitslosengeld. Denn von irgendetwas muss der Mensch ja leben. Also ging ich brav zwei Tage nach meiner Kündigung zum Amt, um mich arbeitslos zu melden. Hier erwartete mich der übliche Papierkrieg. Zumindest ist es beim ALG I nicht mal ein Viertel dessen, was es für den Antrag auf ALG II  (besser bekannt als Hartz IV) braucht.

Das größte Problem bei den einzureichenden Papieren sind die Arbeitsnachweise von ehemaligen Arbetgebern. Wenn man in den letzten Jahren nur einen hatte: sehr gut. Ich bin ein Jobhopper und brauchte daher drei Nachweise. Und wie es immer so ist: zwei kamen prompt zurück. Nur der dritte ließ auf sich warten.

Nun, ich bin ja geduldig. Es gab auch viel zu tun, das Gehalt für November brachte mich über den Dezember, Weihnachtsvorbereitungen…. Nach rund einem Monat war dann aber auch mein Geduldsfaden gerissen. Also hab ich Druck gemacht. Und siehe da: die letzte Arbeitsbescheinigung kam.

Hat man alle Papiere zusammen, darf man sich einen Termin zur Antragsabgabe holen. Also rief ich Mitte Januar frischen Mutes die angegebene, kostenpflichtige, Nummer an. Der nette Mann am anderen Ende wollte mich offenbar auf den Arm nehmen. Denn seine Worte waren: „Der nächste freie Termin wäre dann am 9. Februar.“

Wir einigten uns darauf, dass ich angerufen würde, falls ein früherer Termin verfügbar wäre und tatsächlich: am nächsten Morgen um 8 (!) bekam ich einen Anruf vom Amt. Ich könnte schon am 27. Januar kommen. Und es geschehen tatsächlich noch Zeichen und Wunder. Innerhalb von 15 Minuten war die Antragsabgabe inklusive Fragen und Smalltalk gegessen. In einem deutschen Amt!

Heute folgt dann der nächste Schritt: das Gespräch mit der Arbeitsvermittlerin, die mir hoffentlich die brennendsten Fragen zur Förderung und dem gesamten Prozedere beantworten kann. Denn die Zeit bis hierher habe ich ziemlich produktiv genutzt: noch bevor ich mich tatsächlich gegründet habe, bin ich schon ausgebucht. Nicht schlecht, oder?

Der NRW.BANK.Gründungskredit

Mit dem neuen Förderkredit der NRW.BANK dem NRW.BANK.Gründungskredit sollen Existenzgründer neue Anreize zum Gründen geschaffen werden. Der NRW.BANK.Gründungskredit startet am 1.Juli 2008. Bisher gab es den Mittelstandkredit der NRW.BANK. Aufgrund der starken Nachfrage hat man nun den Bereich der Existenzgründung ausgekoppelt und das neue Förderprogramm aufgesetzt.

Vorteile des Gründungskredits

Weiterhin werden die sowieso schon günstigen Zinssätze für bestimmte Vorhaben, wie z.B. Investitionen in das Anlagevermögen, erste Messeteilnahmen und externe Beratungsleistungen weiter vergünstigt.

Mit dem Gründungskredit werden Existenzgründer mit Krediten in Höhe von 25.000 bis 5 Millionen Euro gefördert. Dabei wird bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel finanziert.

Welche Vorhaben werden mit dem Gründungskredit der NRW.Bank gefördert?

Unter anderem werden folgende Vorhaben gefördert:

Antragsberechtigt sind alle Existenzgründer und Unternehmer deren Existenzgründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt. Die Möglichkeit für Existenzgründer sich über den Mittelstandskredit der NRW.BANK fördern zu lassen entfällt.

Existenzgründer in Berlin sollen schneller an Geld kommen

Wenn es nach dem Berliner Senat geht sollen Existenzgründer in Berlin in Zukunft schneller an Geld kommen. Damit möchte man Existenzgründern den Start in die Existenzgründung erleichtern. So sollen Existenzgründer zukünfig an einen Kleinstkredit in Höhe von bis zu 10.000 Euro innerhalb von zwei Wochen kommen. Zu diesem Zweck hat der Senat den KMU-Darlehensfonds, der bei der Investitionsbank Berlin angesiedelt ist erweitert. Aufgrund der großen Nachfrage von Existenzgründern nach Kleinstkrediten hat man sich von Seiten des Berliner Senats zu diesem Schritt entschlossen um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Existenzgründern zu verbessern. Von den 31 Krediten im KMU-Darlehensfonds der Invetsionsbank Berlin sind 21 Kleinstkredite bis 10.000 Euro. Die Grünen-Fraktion lobte zwar die Idee, bezweifelt aber den Erfolg. Sie rief den Berliner Senat dazu auf das Projekt nochmals zu überdenken.

Existenzgründung: Immer weniger Arbeitslose machen sich selbständig

Weit weniger als in den Vorjahren haben im letzten Jahr Arbeitslose den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. 2007 wurden 215.321 Existenzgründer durch die Arbeitsagenturen gefördert. Das sind rund ein Fünftel weniger als noch 2006. Und 2005 lag die Zahl der Existenzgründungen durch Arbeitslose noch um 100.000 höher. Worin liegen nun die Gründe für die sinkende Anzahl an Existenzgründungen? Die Arbeitsagentur führt als Grund die floriende Konjunktur an. Eine Sprecherin der Behörde sieht es so:

Wenn jemand die Chance auf einen Arbeitsplatz hat, ist die Selbstständigkeit nicht mehr so gefragt.

Ein weitere Grund dürfte in der Abschaffung der Ich-AG liegen. Das neue Förderinstrument, der Gründungszuschuss weist gegenüber der Ich-AG eine Verschärfung der Förderungsbedingungen auf und die Förderdauer wurde von 3 Jahren auf 15 Monate reduziert. In den Genuss des Gründungszuschusses kommen auch nur Arbeitslose nicht aber Empfänger von Hartz-IV. Empfänger von Hartz-IV können sich nur mithilfe des Einstiegsgeldes selbständig machen. Ende 2007 wurden 80.000 Ich-Ags und 116 000 Förderungen durch Gründungszuschuss gezählt. Bei den Langzeitarbeitslosen sieht es noch düsterer aus. Dort wurden nur 18.469 Arbeitslose mit einem Zuschuss zur Existenzgründung gefördert.

Insgesamt musss man sich fragen warum in Deutschland die Zahl der Existenzgründungen in wirtschaftlich schlechten Zeiten höher liegt als in Zeiten einer guten Konjunktur.

[via: welt.de]

Gründercoaching Deutschland

Das Coaching-Programm „Gründercoaching“ der KfW wurde am 1.10.2007durch das neue „Gründercoaching Deutschland“ abgelöst. Dieses neue Förderprogramm hat gegenüber dem Alten verbesserte Konditionen. Das „Gründercoaching Deutschland“ wird bundesweit von der der KfW angeboten. Gefördert werden kleine und mittelständige Unternehmen mit Investitionsbedarf, deren Gründung nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Maximal werden 800 Euro Tageshonorar gefördert. Dabei richtet sich der Zuschuss nach dem Gründungs- bzw. Unternehmensstandort. Unternehmen die ihren Sitz in den neuen Bundesländern haben erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars. In den alten Bundesländern und Berlin beträgt der Zuschuss 50 Prozent. Es ist darauf zu achten, dass das vertraglich festgelegte Netto-Beratungshonorar eine Summe von 6000 Euro nicht übersteigt.

Die Anträge für das Gründercoaching Deutschland sind bei den Regionalpartnern zu stellen. Ihren Regionalpartner finden Sie über die Regionalpartnersuche.

weitere Informationen zum Gründercoaching Deutschland können Sie auf den Webseiten der KfW beziehen und über das Merkblatt Gründercoaching, welches Sie hier (pdf) herunterladen können.

Interessant ist auch das hier abrufbare Dokument (pdf) mit Fallbeispielen zum Gründercoaching.

Neues Kreditprogramm KfW-Startgeld

Die beiden Kreditprogramme „Sartgeld“ und „Mikro-Darlehen“ werden ab dem 1. Januar 2008 zum neuen Kreditprogramm „KfW-Startgeld“ zusammengefasst. Schon seit Beginn diesen Jahres hatte die KfW die Zinsen für diese beiden Kreditprogramme um rund 30 Prozent gesenkt. Mit dem Schritt der Zusammenlegung der beiden Kreditprogramme soll die Transparenz in diesem Produktsegment weiter erhöht werden. Das „KfW-Startgeld“ richtet sich an Existenzgründer von kleinen Unternehmen und Kleinunternehmer. Da es Existenzgründer mit geringen Kreditbedarf häufig schwer haben eine geeignete Finanzierung für ihre Existenzgründung zu finden wurden auch die Finanzierungsbedingungen durch das Setzen neuer Akzente verbessert. Mit dem Programm „Kleiner Mittelstand“ und der damit einhergehenden Umstrukturierung des Kleinkreditsegmentes will die KfW ihrem Ruf als Förderer von Existenzgründern und Kleinunternehmern gerecht werden.

Zu den Produktmerkmalen des neuen Kreditprogramms „KfW-Startgeld“ gehören:

Auch für das neue „KfW-StartGeld“ gilt das bewährte Hausbankprinzip, d.h. die Mittel werden nicht direkt bei der KfW- Mittelstandsbank beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb bietet die KfW-Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten weiterhin eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an. Gleichzeitig werden ab 1. Januar die Abwicklungsverfahren zwischen KfW und Hausbank weiter vereinfacht.

>>weiter Informationen zu KfW-Förderprogrammen

KfW-Mittelstandsförderung – Unternehmerkredit

In der KfW-Mittelstandsförderung ist der Unternehmerkredit das Flagschiff der Mittelstandsförderung. Mehr als 100.000-mal war der Unternehmerkredit der KfW Mittelstandsbank in den vergangenen vier Jahren die zinsgünstige und verlässliche Finanzierungsquelle für Investitionen von Mittelständlern, Freiberuflern und Gründern. Seit dem Start des Förderprogramms im September 2003 wurde Kredite über insgesamt rund 23,5 Mrd. EUR vergeben. Doch nicht nur Unternehmer und Existenzgründer profitieren von dem Förderprogramm. Mit dem geförderten Investitionsvolumen wurden mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze erhalten und 100.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.

Der Unternehmerkredit ist zentraler Baustein des KfW- Fremdkapitalangebots für Unternehmensfinanzierungen von Existenzgründern, Freiberuflern und mittelständischen Unternehmen. Durch lange Laufzeiten, günstige Zinssätze entsprechend Bonität und Besicherung des Unternehmens sowie tilgungsfreie Anlaufjahre werden langfristige Investitionen adäquat gefördert. Anträge für Finanzierungen aus dem Förderprogramm können bei der jeweiligen Hausbank gestellt werden.

>> weiter Informationen zum Unternehmerkredit

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