Arbeitsrechts-Seminare für Unternehmer

Geschrieben am März 3, 2015 
abgelegt unter: Arbeitsrecht

Arbeitsrecht-Seminare – wertvolle Informationen für Unternehmer

Das Arbeitsrecht ist ein heikles Thema, in dem sich nicht nur Arbeitnehmer schnell auf dünnem Eis bewegen und unsicher in ihrem Handeln werden. Auch und insbesondere Arbeitgeber sind häufig ratlos, wenn es um Themen wie Kündigung, Arbeitsunfähigkeit, Datenschutz und Mindestlohn geht. Hier kann ein Arbeitsrecht-Seminar für Unternehmer Abhilfe schaffen.

Wie läuft ein Arbeitsrecht-Seminar ab?

Zu den Inhalten eines mehrstündigen Arbeitsrecht-Seminares gehört die Beantwortung wichtiger Fragen, die sich mit Sicherheit die meisten Arbeitgeber schon mindestens einmal gestellt haben. So zum Beispiel, wie hoch die Abfindung sein muss, wenn ein Mitarbeiter gekündigt wird, ob es eine Vorgabe für Abfindungszahlungen gibt und was der Arbeitgeber tun muss, damit die ausgesprochene Kündigung wirksam ist.
So lässt sich seitens des Unternehmens Geld sparen, denn nicht immer ist eine Abfindung tatsächlich notwendig und erst recht nicht in den immensen Höhen, wie sie manch einem Arbeitgeber vorschweben mögen. Nach Abschluss des Arbeitsrecht-Seminares wissen Mitarbeiter in leitenden Positionen und Arbeitgeber, worauf bei dem jeweiligen Thema geachtet werden muss.

Mindestlohn, Vertragsklauseln, Urlaub – Wissen ist Macht (und Geld)

Ähnlich umfangreich wie das Thema Kündigung, ist auch der Bereich „Besonderer Kündigungsschutz“. Wer steht überhaupt unter besonderem Kündigungsschutz? Und ab welchem Zeitpunkt? Schwerbehinderte, werdende Mütter? Ab wann besitzen Mütter und Väter, die aus der Elternzeit zurückkehren, ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle?
Arbeitgeber erfahren wichtige Informationen zu diesem Thema und können so ggf. aktiv handeln, bevor überhaupt besonderer Kündigungsschutz entsteht.

Und wie sieht es mit dem Thema Datenschutz aus? Was muss seitens des Arbeitgebers beachtet werden, wenn es um Internet und Email geht? Worauf müssen die Mitarbeiter achten und zu welchem Zeitpunkt verstoßen sie gegen den Datenschutz des Unternehmens?
Wie kann der Arbeitgeber in einem solchen Falle dagegen vorgehen? Im Dschungel des Datenschutzes ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. In diesem Seminar erhalten Arbeitgeber ihn zurück und wissen danach, wie in solchen Fällen zu handeln ist.

Viele Arbeitgeber beschäftigt auch das Thema „Arbeitsunfähigkeit“ und „Arbeitszeit“.
Was tun, wenn die Arbeitsunfähigkeit nur „gespielt“ ist? Wann darf die Bescheinigung des Arztes angezweifelt werden und wann muss der Arbeitnehmer sich eigentlich arbeitsunfähig melden? Was tun, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft arbeitsunfähig ist? Wann ist dies ein ausreichender Kündigungsgrund?
Und wie lange darf der Arbeitnehmer eigentlich arbeiten? Wie viele Überstunden darf er sich selber anordnen und wie viele dürfen vom Arbeitgeber angeordnet werden? Fragen über Fragen, denen die wenigsten Arbeitgeber mit einer eindeutigen Antwort kontern können.
Sinnvoll ist es in jedem Falle, wenn der Arbeitgeber die notwendigen Konsequenzen für dauerhaft arbeitsunfähige Mitarbeiter anordnen kann und sich bei der „Überstundenanordnung“ im grünen Bereich befindet.

Und auch weitere, wichtige Fragen, die häufig bei Arbeitgebern aufkommen, wie beispielsweise: Wie viel Urlaub steht meinem Mitarbeiter zu, wann muss dieser beantragt werden? Wie viel Mindestlohn muss ein Mitarbeiter mit unterschiedlichem Ausbildungsstand erhalten? Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind wirksam und räumen dem Arbeitgeber möglichst viele Rechte ein? Und im ersten Schritt: Welche Fragen dürfen einem Bewerber eigentlich gestellt werden?

All diese Fragen schwirren Unternehmensleitern durch den Kopf und nur selten lässt sich eine eindeutige Antwort dafür finden.
Mit einem Arbeitsrecht-Seminar lassen sich diese Antworten finden und sowohl finanziell als auch personell die größtmöglichen Gewinne für den Arbeitgeber und das Unternehmen herausholen.

 

Redaktion




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