Gesellschaftsrecht – Ein unvermeidliches Thema für Gründer

Geschrieben am Juli 25, 2020 
abgelegt unter: Rechtsformen, Rechtsfragen

Das Gesellschaftsrecht ist eine der wichtigsten Grundlagen für Unternehmen. Dieses Rechtsgebiet beschäftigt sich mit Vereinigungen, die einen bestimmten Zweck erfüllen. Dazu zählen natürlich auch Unternehmen. Wir stellen Ihnen einige Fragen vor, die in den Bereich des Gesellschaftsrechts fallen und für Gründer relevant sind.

Rechtsform eines Unternehmens

Die Frage nach der Rechtsform müssen sich Gründer bereits relativ früh nach dem Entschluss, eine Firma zu gründen, stellen. Dabei stehen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Die verschiedenen gängigen Rechtsformen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Auf der einen Seite stehen Personengesellschaften, auf der anderen Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften

Personengesellschaften sind im Sinne des Rechts zunächst keine eigenen Rechtssubjekte. Das bedeutet, dass hier die Mitglieder weiterhin Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit der Personengesellschaft wichtig sind, haben. De facto ist es jedoch so, dass neben den Rechten und Pflichten der einzelnen Mitglieder weitere Rechte und Pflichten, die von den natürlichen Personen unabhängig sind, bestehen können.

Wenn das neu gegründete Unternehmen einen Schwerpunkt auf den Handel von Waren hat, wird es auch als Personenhandelsgesellschaft bezeichnet.

Als Personengesellschaften zählen u. a.:

Kapitalgesellschaften

Im Gegensatz zu den Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften selbst juristische Personen, d. h. sind Träger von Rechten und Pflichten. Darüber hinaus ist der Gründungsvorgang bei Kapitalgesellschaften mehrstufig: Zunächst handeln die Beteiligten einen Gesellschaftervertrag aus. Im nächsten Schritt entsteht eine Satzung, die notariell beglaubigt wird. Zuletzt erfolgt die Eintragung in ein Handelsregister. Mit diesem Schritt ist die Gesellschaft gegründet und geschäftsfähig.

Kapitalgesellschaften unterliegen verschiedenen Vorschriften zur Erhaltung von Kapital. Dies dient nicht zuletzt dem Gläubigerschutz. Im Gegensatz zu Personengesellschaften kann in einer Kapitalgesellschaft die Geschäftsführung von jemandem übernommen werden, der kein Mitglied ist. Dazu kommen verschiedene Implikationen bezüglich der Haftung.

Kapitalgesellschaften sind z. B.:

Ernennung neuer Gesellschafter

Die Verhältnisse in der Gesellschaft können sich ändern. Ein neuer Gesellschafter kommt ins Boot: Dabei müssen verschiedene Behördengänge absolviert werden und die Zuständigkeit des neuen Gesellschafters festgelegt werden. Es ist in vielen Gesellschaften eher unüblich, nachträglich neue Gesellschafter zu ernennen, da der bürokratische Aufwand meist den Nutzen (z. B. neues Kapital) übersteigt.

Ähnlich sieht es aus, wenn ein Gesellschafter aussteigen möchte. In diesem Fall muss ein Prozess in Gang gesetzt werden, der die Gesellschaft von Kopf bis Fuß analysiert. Dabei müssen Fragen, etwa nach dem Wert des Firmenanteils und der zukünftigen Beschäftigung des Gesellschafters, geklärt werden.

Eine Änderung der Gesellschafterstruktur eines Unternehmens ist in jedem Fall eine Angelegenheit, bei der viel Expertise und Geduld gefragt ist.

Firmen zukaufen

Im Laufe der Zeit werden sich Unternehmen mit der Frage beschäftigen müssen, wie mit eventuellen Firmenübernahmen umzugehen ist. Dabei sind viele Fragen zu klären, etwa in Bezug auf das Kartell- oder Arbeitsrecht. Eine Übernahme eines anderen Unternehmens birgt verschiedene Fragestellungen. Wie ist mit den Gesellschaftern der übernommenen Firma umzugehen? Welche Rolle spielen Vermögen und Verbindlichkeiten der übernommenen Firma? Mit diesen Fragen setzt sich das Gesellschaftsrecht auseinander. Lesen Sie auch die weiterführenden Informationen zum Gesellschaftsrecht.

Haftung von Managern

In den letzten Jahren wurde die Öffentlichkeit mehrfach Zeuge, wie diese Frage verhandelt wurde. Etwa beim “Dieselskandal” um gefälschte Abgaswerte bei Fahrzeugen beschäftigten sich verschiedene Gerichte mit der Frage, inwiefern Manager für die verursachten Schäden zur Rechenschaft gezogen werden können. Während in vielen Szenarien die Antwort auf die Frage nach der Haftung klar ist, muss sie in Präzedenzfällen wie dem genannten mitunter erst festgestellt werden.

Umgang mit Fragen des Gesellschaftsrechts

Viele Unternehmen, insbesondere junge, haben wenig Expertise in Rechtsfragen. Daher sollten sie sich bei Fragen im Bereich des Gesellschaftsrechts Unterstützung von Experten nehmen. Solange Sie keine eigene Rechtsabteilung haben, bietet sich dafür eine externe Beratung an. Je nach Fragestellung bieten die Experten Ihnen mitunter sogar eine kostenlose Rechtsberatung an, in der Sie einen Überblick über die Problemstellung und verschiedene Lösungen bekommen. Nehmen Sie derartige Angebote wahr, um Ihre Geschäfte rechtssicher zu führen.

 

 

Redaktion




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