Beratungszuschuss für Unternehmen in der Corona-Krise

Geschrieben am Juli 7, 2020 
abgelegt unter: Aktuell

In der Corona-Krise stehen viele Unternehmen vor existenziellen Fragen. Ob Einkommensverluste durch Geschäftsschließungen, das Wegfallen von Aufträgen und daraus resultierende Kurzarbeit – die Krise erfordert ein Umdenken und Neuorientierung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert seit dem 3. April Beratungsleistungen zu 100 %. Alles rund um den Beratungszuschuss erfahren Sie hier.

Unternehmensberatung als Investment

Viele Gründer starten mit einer Idee und viel Tatendrang. Wenn diese mit unternehmerischem Wissen gepaart sind, sind die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Unternehmen gut.

Nicht immer werden Unternehmen jedoch von Menschen gegründet, die fundierte Kenntnisse in Betriebswirtschaft haben. Bereits im Gründungsprozess gibt es viel zu beachten. Auch, wenn das Unternehmen gut gestartet ist, kann eine externe Beratung neue Potenziale fördern.

Eine Unternehmensberatung ist ein Investment in das eigene Know-how. Sie kann helfen, das eigene Unternehmen auf eine solide Grundlage zu stellen, neue Impulse zu setzen oder verdeckte Potenziale zu ergründen. Daher sollten Unternehmer nicht davor zurückschrecken, den externen Blick einer Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert aus diesem Grund bereits seit langem Beratungen zur Förderung unternehmerischen Know-hows. Bisher mussten die Unternehmen jedoch eine Eigenleistung zwischen 20 % und 50 % erbringen.

Beratungszuschuss in der Corona-Krise

In der aktuellen Krise, die viele Unternehmen in Schwierigkeit gebracht hat, wurde die Förderung von Beratungsleistung ausgeweitet. Mit Beschluss vom 3. April 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Sofortprogramm beschlossen.

Betroffene Unternehmen können nun Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, um ihre Position in der aktuellen Krise auf den Prüfstand zu stellen und gestärkt aus ihr hervorzugehen.

Wer bekommt den Zuschuss?

Der Beratungszuschuss steht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu, die mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Krise zu kämpfen haben. Nach gängiger Definition sind das Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz. Auch Freiberufler haben Anspruch auf den Beratungszuschuss.

Wie hoch ist die Förderung?

Das BAFA fördert die Beratung mit einem Zuschuss von 100 %, maximal aber 4.000 Euro. Es handelt sich daher um eine Vollfinanzierung. Das Geld wird direkt an das Beratungsunternehmen überwiesen, sodass der Antragsteller nicht in Vorleistung gehen muss.

Was zählt als Beratungskosten?

Die Beratungskosten umfassen das Honorar des Unternehmensberaters sowie seine Reisekosten und Auslagen (z. B. Verpflegung und Übernachtung). Der Gesamtbetrag darf die Fördermenge von 4.000 Euro nicht überschreiten.

Welche Bedingungen sind an die Förderung geknüpft?

Damit die Beratung gefördert wird, müssen die Herausforderungen der Corona-Krise Gegenstand der Konsultation sein. Insbesondere die Schwierigkeiten in Bezug auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie Gegenmaßnahmen müssen im Beratungsbericht dargelegt werden.

Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Nachdem die Maßnahme bewilligt wurde, muss sie innerhalb von sechs Monaten in Anspruch genommen werden.

Wo kann der Antrag auf Beratungszuschuss gestellt werden?

Die Antragstellung erfolgt direkt über die Webseite des BAFA. Dort müssen Antragsteller Angaben zum eigenen Unternehmen sowie zum gewünschten Berater machen.

Weitere Möglichkeiten zur Unterstützung

Weitere Möglichkeiten zur staatlichen Unterstützung in der Corona-Krise sind Zuschüsse, Schnellkredite und Kurzarbeitergeld. Mehr Informationen über diese Maßnahmen erhalten Sie in unserem Beitrag Unternehmenshilfen.

 

 

milan




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