Unternehmenshilfen in der Corona-Krise

Geschrieben am Mai 18, 2020 
abgelegt unter: Finanzierung

Die weltweite Pandemie des neuartigen Coronavirus Covid-19 stellt vieles auf den Kopf. Für Angestellte, Familien und Senioren bedeutet die Situation eine besondere Herausforderung. Auch für Unternehmer und Selbstständige werden in dieser Zeit viele Fragen aufgeworfen. Viele haben durch die wirtschaftliche Unsicherheit mit Umsatzeinbußen zu kämpfen. Welche Möglichkeiten Sie haben, die schwierige Zeit zu überbrücken, erfahren Sie hier.

Viruskrise als Auslöser für Unsicherheit

Durch die rasend schnelle Ausbreitung des neuartigen Virus und die darauffolgenden politischen Maßnahmen ist eine wirtschaftliche Unsicherheit entstanden. Viele Geschäfte mussten Ihre Standorte schließen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Unternehmen lassen Ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten. Diese notwendigen Maßnahmen haben mit der Zeit zu einer unsicheren Stimmung in der Wirtschaft geführt.

Viele Unternehmen sind vorsichtiger mit ihren Prognosen und schrecken deshalb vor größeren Investitionen zurück. Das zeigt auch die Frühjahrsprognose des Bundeswirtschaftsministeriums: Dort sind die Ausgaben privater Haushalte um rund 7,5 % zurückgegangen, Exporte sogar um fast 12 %. In diesem Klima stellt sich jetzt für viele Unternehmen die Frage, wie sie diese rauen Zeiten überstehen.

Gerade für Gründer und kleine Firmen sind Umsatzausfälle hart. In vielen Fällen haben Unternehmen in der ersten Zeit nach der Gründung viele Ausgaben und ein vergleichsweise kleines finanzielles Polster. Wenn dazu eine wirtschaftlich schwierige Lage kommt, wird es schnell bedrohlich.

Auch die Bundesregierung sowie die Bundesländer haben die Sondersituation erkannt und stellen verschiedene Möglichkeiten bereit,  Unternehmen und Selbstständigen zu helfen. Zu den Maßnahmen gehören:

Staatliche Zuschüsse

Bereits kurz, nachdem die Krise uns mit voller Wucht getroffen hat, wurden staatliche Zuschüsse beschlossen. Diese sollen vor allem kleinen Unternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen die Existenz sichern.

Dazu wurden Corona-Soforthilfen ins Leben gerufen. Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern erhalten einen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro, bis zehn Beschäftigte können bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Die Anzahl der Mitarbeiter ist damit als Vollzeitäquivalenz zu verstehen. Wenn Sie zwei Vollzeit- und zwei halbtags Beschäftigte haben, liegt die Anzahl der Mitarbeiter nach dieser Rechnung demnach bei drei (in Zahlen: 3).

Voraussetzungen für die Zuschüsse

Damit die Zuschüsse ausgezahlt werden, müssen Selbstständige und kleine Unternehmen gewisse Voraussetzungen erfüllen. So muss das Unternehmen selbstverständlich einem deutschen Finanzamt bekannt sein. Zudem muss gelten, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, auf die sich der Antrag beruft, nach dem 11. März eingetreten sind. Das Unternehmen muss vorher wirtschaftlich gesund gewesen sein. Andernfalls ist es nicht zum Empfang des Corona-Zuschusses berechtigt. Privates Vermögen muss nicht angetastet werden, um den Zuschuss zu erhalten.

Antragstellung

Die Auszahlung der Corona-Zuschüsse erfolgt über die Landesbanken der Länder. Je nach Unternehmenssitz müssen Sie sich daher an eine andere Stelle wenden. Welche Bank in Ihrem Bundesland zuständig ist, erfahren Sie in dieser Auflistung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Achtung: Der Antrag muss bis 31. Mai 2020 eingegangen sein, damit er von den zuständigen Stellen bearbeitet wird.

Versteuerung und andere Beihilfen

Grundsätzlich kann die Corona-Soforthilfe mit anderen Hilfeleistungen, etwa Kurzarbeitergeld, kombiniert werden. Ergibt sich daraus eine Überkompensation der Ausfälle, muss diese zurückgezahlt werden. Der Corona-Zuschuss wird als zu versteuerndes Einkommen behandelt. Jedoch wird er bei der Berechnung der Steuervorauszahlungen nicht berücksichtigt. Ergibt sich in der Bilanz für das 2020 ein Gewinn, müssen Sie den Zuschuss nach den normalen Sätzen versteuern.

Kurzarbeitergeld

Besonders Betriebe, deren Kerngeschäft stark eingeschränkt ist, können vom Kurzarbeitergeld profitieren. Dabei kompensiert die Agentur für Arbeit Entgeltausfälle, wenn diese durch unvermeidbare Umstände entstanden sind. Dies trifft in der aktuellen Lage zu. Die Agentur für Arbeit nennt einen Entgeltausfall von mindestens 10 % bei mindestens 10 % der Beschäftigten als Voraussetzung für die Zahlung von Kurzarbeitergeld. Die Leistung wird bis zu 12 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 21 Monate gewährleistet. Alle Informationen rund um das Kurzarbeitergeld erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

KfW-Schnellkredit

Für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern hat die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Sofortkredit aufgelegt. Damit können auch mittlere und größere Unternehmen in der Krise schnell Kapital generieren.

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern können einen Kredit bis zu 500.000 Euro bekommen, bei mehr als 50 Mitarbeitern bis zu 800.000 Euro. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre mit einem Jahreszins von 3 %. Um die Belastung anfangs gering zu halten, können Unternehmen zusätzlich beantragen, dass sie die ersten zwei Jahre keine Rückzahlung vornehmen müssen. Die KfW übernimmt zudem das Risiko gegenüber der Hausbank.

Der Kredit kann für Investitionen sowie laufende Kosten eingesetzt werden. Ausgeschlossen ist die Nutzung für Umschuldung, Bedienung anderer Kredite oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Darüber hinaus gibt es einige Geschäftsbereiche, welche die KfW grundsätzlich nicht fördert (z. B. Pharmaunternehmen).

Voraussetzungen

Um den Schnellkredit zu beantragen, müssen Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter haben und mindestens seit Januar 2019 am Markt sein. Darüber hinaus müssen sie im Jahr 2019 oder im Mittel der Jahre 2017-2019 einen Gewinn erzielt haben. Die Unternehmen müssen vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. Anträge müssen bis 31. Dezember 2020 gestellt werden. Dabei dürfen keine weiteren Förderungen von der KfW in Anspruch genommen werden. Alle Informationen über den Schnellkredit bekommen Sie auf der Seite der KfW.

Zuschuss zu Beratungsleistungen

Im Maßnahmenpaket zur Corona-Hilfe befinden sich nicht nur Maßnahmen, die keine Zweckbindung haben. Die Bundesregierung hat auch einen Zuschuss zu Beratungsleistungen beschlossen. Dabei können Unternehmen, die von der Krise betroffen sind, professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Kosten von bis zu 4.000 Euro werden erstattet. Weitere Informationen zu dieser Hilfsmaßnahme erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema.

Gut durch die Krise

Mit den verschiedenen Hilfsmaßnahmen versucht die Politik, Unternehmen in der Krise beizustehen. Gewiss sind Förderprogramme wie die Corona-Zuschüsse und Kurzarbeitergeld geeignet, um die Last auf den Schultern der Unternehmen etwas zu erleichtern. Das Team von ixpro.de wünscht Ihnen viel Erfolg in dieser schwierigen Zeit!

 

 

Redaktion




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