Mitarbeiterüberwachung – soweit dürfen Existenzgründer gehen!

Geschrieben am Juli 24, 2019 
abgelegt unter: Mitarbeiter

Nach der Existenzgründung sind die meisten kleinen Unternehmen und Betriebe auf die Unterstützung zusätzlicher Mitarbeiter angewiesen. Nach der Einstellung neuer Fachkräfte kommt es häufig zum Wachstum eines Unternehmens, so dass Existenzgründer die tägliche Arbeitsleistung ihrer Angestellten nicht immer genau im Blick haben. So kommt es nicht selten dazu, dass auch bei einem guten Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Angestellten, eine Überwachung und Kontrolle am Arbeitsplatz stattfindet. Dabei haben Arbeitgeber mittlerweile einen nicht unerheblichen Spielraum zur Überwachung der eigenen Angestellten. Denn schließlich steigt und fällt der Erfolg eines Unternehmen mit der Arbeit eines jeden Mitarbeiters. Wer nicht gewissenhaft seiner Arbeitspflicht nachkommt, stellt für ein Unternehmen nach der Existenzgründung ein erhebliches Risiko dar.
Doch wie weit dürfen Existenzgründer bei der Überwachung ihrer Mitarbeiter überhaupt gehen? Was ist erlaubt und was nicht? Welche Rechte haben Arbeitnehmer am Arbeitsplatz?
Diese und weitere Fragen haben wir Ihnen im folgenden Ratgeber erläutert. So erhalten Sie einen Einblick von zulässigen Überwachungsmethoden von Existenzgründern.

Überwachung durch Detektive mittlerweile völlig legitim

MitarbeiterüberwachungExistenzgründer setzen vermehrt auf die Überwachung durch private Ermittler, wie der Detektei Frankfurt. Bei Detektivbüro der Frankfurter Privatdetektive handelt es sich um das einzige Detektivbüro welches nach einer TÜV Zertifizierung agiert. Durch die TÜV Zertifizierung findet die Überwachung der Mitarbeiter in einem rechtskonformen und legalen Raum statt, wodurch Dokumentationen und Beweise auch vor Gericht zugelassen sind. Handeln Mitarbeiter gegen die Bestimmung des Vorgesetzten, kann dies auch rechtliche Konsequenzen für Angestellte haben. Die Überwachung der Detektive zielt dabei ausschließlich auf betrügerische Vorgehensweisen seitens der Arbeitnehmer ab und verletzt so keine Persönlichkeitsrechte der Angestellten. So haben Existenzgründer bei der Überwachung ihres Personals durch Privatdetektive ein echtes Ass im Ärmel und können Betrugsfälle so schnell und unkompliziert aufdecken, ohne das Arbeitsklima in einem Betrieb zu gefährden.

Kontrolle und Überwachung nur bei einem erhärteten Verdacht auf Missbrauch

Ohne einen triftigen Grund ist es für Existenzgründer unzulässig eine umfassende Überwachung der Mitarbeiter in einem Betrieb zu veranlassen. Es benötigt somit immer einen erhärteten Verdacht, der eine Überwachung rechtlich überhaupt erst zulässt. So können beispielsweise Krankenscheine, die immer vor und nach einem Wochenende eingereicht werden, angezweifelt werden und durch eine Überwachung rechtlich angegangen werden. Die Kontrolle von E-Mail-Konten und Telefonverläufen ist allerdings nicht zulässig. Auch bei der Überwachung besitzen Mitarbeiter eine Reihe von Rechten, die nicht verletzt werden dürfen, um eine Beweislast auch rechtlich geltend zu machen. Demnach stehen die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern weiterhin im Vordergrund.

Foto: #268489157 | © zenzen – Fotolia.com

Redaktion




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