Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Geschrieben am August 13, 2016 
abgelegt unter: Rechtsformen

Bei der Rechtsform muss zunächst entschieden werden, wie viele Personen das Unternehmen gründen möchten. Wenn nur eine Person das Unternehmen gründet, besteht die Möglichkeit, eine GmbH oder eine UG zu gründen. In dem Fall haften Sie auch als Einzelperson mit Ihrem gesamten Vermögen. Dies hat zur Folge, dass wenn Sie einmal Ihre Schulden nicht mehr begleichen können, Sie Ihre privaten Besitztümer verkaufen müssen. Deshalb ist es meistens so, dass wenn ein Einzelunternehmer betrieblich pleitegeht, er auch privat pleite ist. Wenn Sie sich allerdings für eine GmbH oder UG entscheiden, haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen. In diesem Fall wird die Gesellschaft mit Ihrer Einlage haftbar gemacht.

Personengesellschaften

Es gibt verschiedene Personengesellschaften. Zum einen gibt es die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Bezüglich der Haftung entspricht sie einem Einzelunternehmen. Das bedeutet, dass die Gesellschafter gemeinsam für Schulden haftbar gemacht werden können. Damit diese Rechtsform Erfolg hat, ist großes Vertrauen unter den Gesellschaftern Grundvoraussetzung.

Bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) handelt es sich um eine weitere Form der Personengesellschaft. Sie unterliegt nicht den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern muss sich nach dem Handelsgesetzbuch richten. Außerdem gibt es noch die Stille Gesellschaft. Dabei gibt es mindestens einen Gesellschafter, der mit seinem gesamten Vermögen haftet. Zudem gibt es mindestens einen stillen Teilhaber, der nur mit seiner Einlage haftbar gemacht werden kann.

Zu guter Letzt gibt es die Kommanditgesellschaft (KG). Das ist eine ins Handelsregister eingetragene stille Gesellschaft. Bei dieser Rechtsform gibt es ebenfalls einen oder mehrere Gesellschafter, die mit ihrem gesamten Vermögen haften. Außerdem gibt es Gesellschafter, die nur mit einem bestimmten Geldbetrag haften. Der Unterschied zwischen der stillen Gesellschaft und der Kommanditgesellschaft ist, dass bei der Stillen Gesellschaft das Bürgerliche Gesetzbuch und bei der Kommanditgesellschaft das Handelsgesetzbuch als Gesetzesgrundlage gilt.

Kapitalgesellschaften

Im Bereich der Kapitalgesellschaften wird zwischen der GmbH, UG und der Aktiengesellschaft unterschieden. Damit eine GmbH gegründet werden kann, ist ein Kapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Es handelt sich dabei um eine juristische Gesellschaft, gehaftet wird nur mit dem Vermögen der Gesellschafter. Bei der Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine neue Rechtsform.

Ihr Mindeststammkapital beträgt nur einen Euro. Sie wird ebenfalls in das Handelsregister eingetragen, wie die GmbH, und ist damit auch eine juristische Person. Zuletzt gibt es noch die Aktiengesellschaft (AG). Sie ist auch im Handelsregister eingetragen. Diese Rechtsform wird meistens von großen Unternehmen gewählt. Sie unterliegt strengen Vorschriften und es wird ein Grundkapital von 50.000 Euro benötigt.

Sich bei den ganzen unterschiedlichen Rechtsformen zurechtzufinden ist gar nicht so leicht und es gibt auch noch einiges mehr, was man rechtlich beachten muss, wenn man den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte. Hier finden Sie eine Anwaltskanzlei  für verschiedene Rechtsgebiete.

Redaktion




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