Wie melde ich ein Gewerbe an? 10 Tipps für Existenzgründer

Geschrieben am Juli 15, 2014 
abgelegt unter: Grundlagen, Rechtsformen

Existenzgründer haben in Deutschland so manche bürokratische Hürde zu überwinden, bevor es mit dem Betrieb richtig los gehen kann. Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen, sich auf dem Weg zum eigenen Unternehmen nicht zu verlaufen.

1. Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Zunächst einmal: Nicht jeder Selbstständige muss zwangsläufig ein Gewerbe anmelden. Die so genannten Freien Berufe etwa benötigen keine Gewerbeanmeldung, hier genügt es, dem Finanzamt in einem formlosen Schreiben Mitteilung zu machen. Zu den freien Berufen zählen

Die Auflistung ist nur unvollständig, da es eine ganze Reihe von freien Berufen gibt. Ihnen allen ist aber gemein, dass es sich um die Ausübung wissenschaftlicher, künstlerischer, erzieherischer oder schriftstellerischer Tätigkeiten handelt. Die Entscheidung darüber, wer Freiberufler ist und wer nicht, trifft immer das Finanzamt. Alle anderen sind Gewerbetreibende und müssen daher ein Gewerbe anmelden – mit allen dazu gehörigen Pflichten.

TIPP: Manche Selbstständige sind dem Grunde nach freiberuflich tätig, aber können unter Umständen trotzdem zu den Gewerbetreibenden gezählt werden. Wenn beispielsweise ein Programmierer nicht nur programmiert, sondern auch Hardware verkauft, so muss er beide Geschäftsfelder strikt räumlich und organisatorisch trennen – ansonsten wird das Finanzamt auf alle Einkünfte Gewerbesteuer berechnen, auch auf die aus der eigentlich freiberuflichen Tätigkeit. Eine saubere Trennung der Geschäftsfelder erfolgt z. B. durch separate Konten und separate Arbeitsplätze.

2. Die richtige Rechtsform wählen

Bereits vor der Gewerbeanmeldung muss die Rechtsform des künftigen Unternehmens feststehen – und auch, welche Gesellschafter und / oder Geschäftsführer daran beteiligt sind. Zwar erfolgt die Gewerbeanmeldung immer durch den Inhaber, aber es müssen Belege über vorhandene Gesellschafter und / oder Geschäftsführer vorgelegt werden, z. B. anhand eines aktuellen Handelsregisterauszuges. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist elementar für jeden Betrieb. Grob werden zwischen Einzelunternehmen und Gesellschaften unterschieden. Eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung sorgt dafür, dass das Privatvermögen der Verantwortlichen im Insolvenzfall nicht zur Konkursmasse gezählt wird – aber dafür sind dann auch höhere Steuern zu entrichten. Kleinunternehmen sind meist Einzelunternehmen, die auch mit ihrem privaten Vermögen haften. Die Gründung einer GmbH ist in einem solchen Fall allerdings nicht möglich, da dafür ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR notwendig ist.

TIPP: Auch ohne Stamm- bzw. Eigenkapital können Gründer sich für eine Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung entscheiden. In diesem Fall kann die Gründung einer so genannten „1-Euro-GmbH“ erfolgen, der „Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt“. Allerdings müssen dann mindestens 25 Prozent des Jahresumsatzes als Rücklage eingestellt werden.

3. Brauche ich eine besondere Erlaubnis / Zulassung?

Grundsätzlich herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit, wobei es auch hier, wie so oft, viele Ausnahmen von der Regel gibt. Handwerksbetriebe beispielsweise dürfen nur von einem Handwerksmeister geführt werden, wobei es manchmal auch genügt, wenn nicht der Inhaber, aber der Geschäftsführer einen Meistertitel vorweisen kann. Besondere Erlaubnisse sind auch für gastronomische Betriebe und „überwachungsbedürftige“ Gewerbe notwendig. Zum Betrieb einer Gaststätte wird eine Gaststättenerlaubnis benötigt, für „überwachungsbedürftige“ Gewerbe verlangt das Gewerbeamt ein polizeiliches Führungszeugnis („zur Vorlage bei Behörden“) sowie einen Auszug des Gewerbezentralregisters.

TIPP: Sich schon rechtzeitig vor der Anmeldung erkundigen, welche Nachweise für die Gewerbeanmeldung zu erbringen sind. Geschieht dies erst bei der Anmeldung, so wird sich die Geschäftsgründung mit hoher Sicherheit verzögern.

4. Wo kann ich mein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt. Vielerorts heißt dieses auch „Gewerbemeldestelle“ und ist in das Ordnungsamt integriert. Die Anmeldung muss der Inhaber des Unternehmens selbst durchführen, zumeist dafür persönlich auf dem Amt erscheinen. Manchmal kann die Anmeldung auch schriftlich oder via Internet erfolgen – das unterscheidet sich jedoch von Kommune zu Kommune.

5. Welche Unterlagen muss ich zur Gewerbeanmeldung mitbringen?

Im Prinzip genügt der Personalausweis bzw. der Reisepass. Meistens allerdings kommen – je nach Rechtsform und Unternehmenszweck – noch folgende Unterlagen hinzu:

– Handelsregisterauszug
– Betriebserlaubnis / Gewerbeerlaubnis (siehe Punkt 3.)
– polizeiliches Führungszeugnis
– Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Am besten gehen Sie bereits einige Monate bevor die eigentliche Gewerbeanmeldung erfolgen soll zum Gewerbeamt und erkundigen sich nach den benötigten Unterlagen – auch Ihr persönlicher Existenzgründerberater kann Sie dabei unterstützen.

6. Obacht: Vorsicht bei der Angabe des Unternehmenszwecks

Bei der Gewerbeanmeldung muss der Unternehmenszweck genau ausgefüllt werden. Werden lediglich grobe Angaben (z. B. „Handel und Verkauf“) gemacht, wird das meist bemängelt, allerdings sollten Sie auch nicht zu genau werden. Anderenfalls müssten Sie bei jedem neuen Geschäftszweck jedes Mal eine Änderung hinzufügen, die wiederum kostenpflichtig ist. Statt „Druck und Verkauf von T-Shirts“ sollten Sie ergo lieber – als Beispiel – „Druck und Handel mit Textilien und Werbematerialien“ als Unternehmenszweck angeben. Je weiter die Angabe gefasst ist, desto mehr Möglichkeiten haben Sie später im betrieblichen Alltag.

TIPP: Auch hier gilt: Holen Sie sich von einem spezialisierten Existenzgründerberater entsprechenden Rat ein. Diese finden Sie etwa in den örtlichen Existenzgründerhilfen, z. B. bei der IHK.

7. Die richtige Wahl der Betriebsstätte

Wer ein Gewerbe angemeldet hat, ist auch gewerbesteuerpflichtig. Diese wird dann fällig, wenn der Betrieb jährlich mehr als 24.500 EUR (Freibetrag) abwirft. Da es sich bei der Gewerbesteuer um eine kommunale Abgabe handelt, können die zu zahlenden Beträge je nach Kommune sehr unterschiedlich ausfallen. Meist ist die Gewerbesteuer in Ballungszentren und Großstädten deutlich höher als in den umliegenden Gebieten.

TIPP: Es wäre eine Überlegung wert, die Betriebsstätte in eine günstigere Kommune zu verlegen. Dies spart unter Umständen mehrere tausend Euro Steuern im Jahr ein.

8. Eintrag ins Handelsregister ja oder nein?

Der Eintrag ins Handelsregister ist für alle Kaufleute – d. h. im Prinzip für alle Gewerbetreibenden – gesetzlich verpflichtend. Manche Selbstständigen überlegen dennoch, ob sich der Eintrag aufgrund der relativ hohen Kosten überhaupt lohnt. Dies ist deutlich zu bejahen, denn der Eintrag ins Handelsregister bedeutet gegenüber Kunden, Dienstleistern, Lieferanten, Geschäftspartnern und auch Kreditinstituten einen Vertrauensbonus. So wird beispielsweise für einen geschäftlichen Kredit, aber auch für das Leasing des Firmenwagens oder der Büroausstattung häufig ein Auszug aus dem Handelsregister verlangt – ebenso wie für die Teilnahme an einer Ausschreibung für einen Auftrag. Freiberufler müssen sich hingegen nicht im Handelsregister eintragen lassen.

9. Pflichtmitgliedschaft in der IHK

Mit der Gewerbeanmeldung ist auch die Pflichtmitgliedschaft in der IHK sowie gegebenenfalls in anderen Berufsverbänden obligatorisch. Meist erfolgt die Anmeldung automatisch über das Gewerbeamt. Pflichtbeiträge müssen bei der IHK ab einem Jahresumsatz von 15.341,- EUR. Der Freibetrag liegt derzeit bei 15.340,- EUR im Jahr. Des Weiteren werden die Beiträge anhand der Gewerbeerträge ermitteln und betragen 0,45 % des Jahresgewinns. Der Grundbeitrag wird in Höhe von 125 EUR fällig, wenn die Freigrenze überschritten wurde. Eine Kündigung der Pflichtmitgliedschaft ist nicht möglich.

10. Finanzamt: Welche Möglichkeiten haben Gewerbetreibende, um Steuern zu sparen?

Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer etc. – als Selbstständiger kommen eine ganze Reihe von Abgaben auf Sie zu. Welche Möglichkeiten Sie haben, um etwa Gewerbesteuer einzusparen, wurde bereits unter Punkt 7 beschrieben. Auch an der Umsatzsteuer lässt sich sparen, was wiederum direkte Auswirkungen auf Ihre Preise hat. Wer keine Umsatzsteuer abführt, kann seinen Kunden günstigere Preise anbieten – hat aber im Gegenzug auch nicht die Möglichkeit, selbst gezahlte Umsatzsteuer mit der Vorsteuer zu verrechnen. Die Befreiung von der Umsatzsteuer regelt der § 19 Abs. 1 UStG. Sie ist vornehmlich für Kleinunternehmer („Kleinunternehmerregelung“) gedacht.

TIPP: Ansonsten empfiehlt es sich, sich schon vor der Gründung des Unternehmens nach einem guten Steuerberater umzuschauen, dieser kann die laufende Buchhaltung übernehmen und aufgrund seiner Kenntnis der Steuergesetze so manches Schlupfloch ausfindig machen.

Surf-Tipp für weitere Informationen: http://www.gewerbe-anmelden.info/

Redaktion




Kommentare

5 Responses to “Wie melde ich ein Gewerbe an? 10 Tipps für Existenzgründer”

  1. Dennis on August 21st, 2014 10:36

    Super Tipps!!

  2. Dennis on August 21st, 2014 10:38

    Noch eine Frage, die im Artikel nicht beantwortet wird:

    Muss ich mich zusätzlich absichern oder irgendwas in die Richtung beachten? Wikipedia sagt da nichts zu:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

  3. Carsten on August 22nd, 2014 09:20

    Muss man sich als Gewerbetreibender eigentlich zusätzlich versichern!?

  4. Bernd H. on August 22nd, 2014 14:46

    Ja, natürlich! Sobald du ein Gewerbe hast und entsprechende Einkünfte, musst du dich auch gesondert versichern!

  5. Ingo R. on August 22nd, 2014 17:41

    Hallo Carsten,

    als Gewerbetreibender musst du dich zusätzlich versichern. Das ist absolut unerlässlich! Es kommt aber darauf an, was genau du machst. Informier dich einfach mal auf http://www.gewerbeversicherung.de/
    Da findest du alles Wissenswerte zum Thema!

    Viele Grüße

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