Liquidität im Unternehmen – Finanzierung

Geschrieben am Januar 31, 2014 
abgelegt unter: Finanz- und Lebensplanung, Finanzierung

Existenzgründung und/oder frische Finanzkraft im Bestandsunternehmen

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist  oft mit der Beschaffung von Startkapital verbunden, um das Gründungsvohaben umzusetzten. Aber auch bestehende Unternehmen müssen mitunter frisches Kapital für Investitionen, für Anschlussfinanzierungen, ungeplante Ausgaben, Forderungsausfälle uvm. organisieren. Im Rahmen der Finanzierung der Selbstständigkeit und des beruflichen, eigenständigen Arbeitens darf aber auch die private Lebensplanung des Existenzgründers und des Unternehmers nicht vernachlässigt werden, denn die umfassende Absicherung garantiert ein stabiles und sicheres Agieren im unternehmerischen, wie auch privaten Bereich.

Existenzgründung im Blickwinkel des Kapitalbedarfs und privater Bedürfnisse

Der Existenzgründer kommt bei Erstellung seines Unternehmenskonzepts unweigerlich an den Punkt, den Kapitalbedarf feststellen zu müssen. Die  Situation stellt sich grundsätzlich so dar, dass das vorhandene Eigenkapital nicht ausreichend ist, um die vielfältigen Kostenstellen bzw. den Kostenbedarf abzudecken. Neben dem Erfordernis, dass je nach Unternehmensausrichtung Büros, Lager, Freiflächen, Vertriebsflächen usw. angegmietet bzw. käuflich erworben werden müssen, sind auch in Büroeinrichtung, Technik, Maschinen, Fuhrpark, Vertriebswege, Waren- und Verbrauchslager, Personal und in vieles mehr zu investieren. Da der Gründer, wie der gestandene Unternehmer, auch ein Privatleben hat, sind darüber hinaus auch die privaten Interessen von Belang, welche oftmals ebenfalls einer finanziellen Unterstützung bzw. Planung bedürfen, so zum Beispiel das Familienheim im Grünen, der Privatwagen, die Wohnungseinrichtung, Frerienobjekte, Absicherung der Arbeitskraft – der Gesundheit – der Familie usw. Hierfür bieten sich am Markt verschiedene Möglichkeiten, u.a. auch Finanzdienstleister für alle Bereiche, wie http://www.bankstore24.de/finanzdienstleister.  Diese Unternehmen kümmern sich um sämtliche Themen die den Finanzmarkt betreffen. Hierbei ist es unerheblich, ob eine Vermögensverwaltung und Anlageberatung begehrt , Bausparen angestrebt wird oder Finanzierungen im privaten oder unternehmerischen Bereich gewollt sind.

Finanzkraft – Gründungsfinanzierung

Der Existenzgründer braucht Finanzkraft, um loslegen zu können. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass es nicht leichter wird, von Kreditinstituten Darlehen zu erhalten. Eine optimale Gründungsfinanzierung richtet sich an verschieden Punkten aus, die im Finanzierungskonzept zu klären sind, um die für die Unternehmensgründung passende Finanzierung zu entwickeln.

Ermittlung der Mittelverwendung

Für welchen Zweck und in welcher Höhe werden Finanzmittel gebraucht? Dies ist die zentrale Fragestellung bei Eruierung. Neben der Feststellung des Anlagevermögens, sind Anschaffungs- und Vorhalte- bzw. Vorfinanzierungskosten für das Material- und/oder Warenlager sowie einmalige Gründungskosten (Handelsregisterkosten, Notarkosten, Genehmigungskosten, Beratungskosten,  Sicherheiten/Kautionen, erhöhte Kosten für Anschubswerbung, Übergangsfinanzierung des Personals usw.) in die Planung einzubeziehen. Darüber hinaus muss Berücksichtigung finden, dass das Vorhaben nicht von Null auf Hundert startet, sondern eine gewisse Anlaufzeit benötigt, innerhalb derer noch nicht volle, kostendeckende und gewinnerzielende Umsätze erreicht werden. Von daher ist die Einbeziehung einer ausreichenden Liquiditätsreserve zwingend notwendig und erforderlich, um nicht vorzeitig das Gründungsprojekt zu gefährden. Neben den für den betrieblichen Ablauf zu berücksichtigenden Reserven, sollte die „private“ Existenz und Lebensführung des Gründers ebenfalls mit einer entsprechenden Reserve abgesichert sein.

Mittelherkunft – Quellen der Finanzierung

Bei der Eruierung der Mittelherkunft wird darauf abgestellt, welche Quellen für die erforderliche und benötgte Finanzkraft angezapft werden müssen. Herangezogen werden hierzu die sogenannten  Finanzierungsregeln – als normierte Mindestanforderungen an die aus der Bilanz ersichtliche Kapitalstruktur des Vorhabens / Unternehmens – herangezogen, welche auf das Verhältnis von Kapitalbindungs- und Kapitalüberlassungsfristen abstellen. Die goldene Bank-/bzw. Finanzierungsregel fordert die Übereinstimmung von Kapitalüberlassungs- und Kapitalbindungsdauer, sprich: Das Anlagevermögen wird durch Eigenkapital gedeckt, das Umlaufvermögen durch Fremdkapital. Ferner gibt es weitere Abstufungen, wo einerseits das Anlagevermögen durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt, das Umlaufvermögen durch Fremdkapital gedeckt wird. Die Kapitalstrukturregel geht davon aus, dass mindestens ein Drittel des gesamten Kapitalbedarfs einer Gründung durch eigene Mittel gedeckt wird. Letztendlich kann die Unternehmensfinanzierung nicht schematisch und starr betrachtet werden, dennoch dienen die Finanzierungsregeln in unterschiedlichen Modifikationen im Rahmen von Bonitätsbeurteilungen durch Kreditinstitute, Versicherungen u.a. der Feststellung für die Ausreichung oder Nichtausreichung von Finanzmitteln.

Die Finanzierung der eigenen Existenz ist ein besonders wichtiger Punkt, so dass sich eigentlich von selbst versteht, hier unbedingt fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

 

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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